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Kalkulation und Steuer: §25a ohne Kopfrechnen
Die Kalkulation zeigt Rohertrag, Marge und Preisuntergrenze je Fahrzeug und rechnet die Umsatzsteuer nach dem richtigen Steuerfall. Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr leitet wagenpuls aus Ankauf und Käufer ab.
Der häufigste Rechenfehler im Gebrauchtwagenhandel ist die Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung. Nach §25a UStG fällt sie nur auf die Marge an, und zwar mit 19/119 des positiven Unterschiedsbetrags. Wer die Aufbereitungskosten von der Bemessungsgrundlage abzieht, rechnet zu niedrig. Das darf man nicht, und wagenpuls tut es auch nicht.
Der Steuerfall wird nicht gefragt, sondern abgeleitet. Ein Ankauf von privat führt zu §25a. Ein Ankauf mit Vorsteuerabzug führt zur Regelbesteuerung. Ein Firmenkunde mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im EU-Ausland führt zur innergemeinschaftlichen Lieferung, ein Käufer im Drittland zur Ausfuhr. In beiden Fällen sagt wagenpuls Ihnen, welchen Nachweis Sie brauchen.
Die Preisuntergrenze ist der Betrag, unter dem Sie draufzahlen. Sie steht in der Kalkulation und wandert mit jeder neuen Ausgabe nach oben. Im Verkaufsgespräch ist das die einzige Zahl, die Sie wirklich kennen müssen.
Das tun Sie hier
- Rohertrag und Marge nach Plan und nach Ist gegenüberstellen
- Die Preisuntergrenze ablesen, bevor Sie einen Nachlass zusagen
- Den Steuerfall prüfen, den wagenpuls aus Ankauf und Käufer abgeleitet hat
- Sehen, welcher Nachweis bei Ausfuhr oder innergemeinschaftlicher Lieferung fehlt
- Die Umsatzsteuer je Fahrzeug und im Monat nachvollziehen
Die Kalkulation eines Fahrzeugs
Die Steuerübersicht
Häufige Fragen
- Wie wird die Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung berechnet?
- Umsatzsteuer gleich Marge mal 19 geteilt durch 119, wobei die Marge der Verkaufspreis minus Einkaufspreis ist. Ist die Marge negativ, beträgt die Umsatzsteuer null, ein Verlust erzeugt keine Erstattung. Aufbereitungs-, Reparatur- und Transportkosten mindern die Bemessungsgrundlage nicht, auch wenn sie den Gewinn mindern. wagenpuls rechnet genau so und zeigt beide Zahlen getrennt.
- Was ist die Preisuntergrenze?
- Der Verkaufspreis, bei dem nach Abzug aller bisher erfassten Kosten und der Umsatzsteuer null übrig bleibt. Darunter machen Sie mit diesem Fahrzeug Verlust. wagenpuls aktualisiert sie bei jeder neuen Ausgabe, damit sie im Verkaufsgespräch stimmt und nicht den Stand von vor drei Wochen zeigt.
- Kann ich den Steuerfall überschreiben?
- Ja. wagenpuls schlägt vor und begründet den Vorschlag, entscheiden tun Sie. Wenn Sie abweichen, wird der abweichende Fall im Verlauf festgehalten, damit später nachvollziehbar bleibt, warum eine Rechnung so aussieht, wie sie aussieht.
Wie das im Einzelnen geht, steht im Handbuch
- Differenzbesteuerung nach §25a UStG beim GebrauchtwagenBei der Differenzbesteuerung zahlen Sie Umsatzsteuer nur auf die Marge, also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, und nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Die Steuer beträgt 19/119 der Marge. Ihre Aufbereitungskosten senken diese Marge nicht.
- Marge und Rohertrag beim Gebrauchtwagen richtig berechnenDie Marge ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Der Rohertrag ist das, was nach Umsatzsteuer und Aufbereitungskosten übrig bleibt. Nur der Rohertrag sagt, ob ein Fahrzeug Geld gebracht hat.
- Preisuntergrenze berechnen: ab wann verdienen Sie nichts mehrDie Preisuntergrenze ist der Verkaufspreis, bei dem der Rohertrag genau null ist. Bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug liegt sie beim Einkaufspreis zuzüglich der Nettokosten mal 1,19.
- Fahrzeug ins Ausland verkaufen: Gelangensbestätigung, Ausfuhr und SteuerfreiheitEine Lieferung in ein anderes EU-Land ist nach §4 Nummer 1b in Verbindung mit §6a UStG steuerfrei, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. hat und Sie eine Gelangensbestätigung bekommen. Eine Ausfuhr in ein Drittland ist nach §4 Nummer 1a in Verbindung mit §6 UStG steuerfrei, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne Nachweis wird die Steuer fällig.