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Differenzbesteuerung nach §25a UStG beim Gebrauchtwagen

Bei der Differenzbesteuerung zahlen Sie Umsatzsteuer nur auf die Marge, also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, und nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Die Steuer beträgt 19/119 der Marge. Ihre Aufbereitungskosten senken diese Marge nicht.

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Wann gilt die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung nach §25a UStG greift, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug ohne ausgewiesene Vorsteuer eingekauft haben. Das ist der Regelfall beim Ankauf von einer Privatperson, von einem Kleinunternehmer oder von einem anderen Händler, der selbst nach §25a verkauft.

Haben Sie das Fahrzeug dagegen mit ausgewiesener Umsatzsteuer eingekauft und diese als Vorsteuer gezogen, ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Dann verkaufen Sie regelbesteuert. Welche Herkunft zu welchem Steuerfall führt und wann sich der Verzicht auf §25a lohnt, steht unter Differenz- oder Regelbesteuerung.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist die Marge, also Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis, jeweils brutto. Aus dieser Marge wird die Umsatzsteuer herausgerechnet, mit dem Faktor 19/119.

Ein Beispiel: Sie kaufen für 9.200 Euro und verkaufen für 12.600 Euro. Die Marge beträgt 3.400 Euro. Die Umsatzsteuer daraus sind 3.400 mal 19 geteilt durch 119, also 542,86 Euro.

Ist die Marge negativ, verkaufen Sie also unter Einkaufspreis, fällt keine Umsatzsteuer an. Eine negative Steuer gibt es nicht, und ein Verlust bei einem Fahrzeug lässt sich nicht mit dem Gewinn eines anderen verrechnen.

Warum senken Aufbereitungskosten die Steuer nicht?

Das ist der Punkt, an dem am häufigsten falsch gerechnet wird. Die Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Was Sie danach in das Fahrzeug stecken, an Aufbereitung, Gutachten, neuen Reifen oder Zulassung, mindert diese Differenz nicht.

Für Ihren Gewinn zählen die Kosten selbstverständlich, für die Umsatzsteuer nicht. Wer beides vermischt, kalkuliert eine Marge, die es nicht gibt.

Die Vorsteuer aus Ihren Kostenbelegen dürfen Sie dagegen ziehen, sofern die Belege ordnungsgemäß sind. Sie mindert Ihre Zahllast, nur eben nicht die Bemessungsgrundlage des Fahrzeugverkaufs.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Ausweis wäre sogar schädlich, weil Sie die ausgewiesene Steuer dann schulden.

Vorgeschrieben ist stattdessen die Angabe nach §14a Absatz 6 UStG. Für Fahrzeuge lautet sie Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung.

  • Keine gesonderte Umsatzsteuer ausweisen
  • Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung aufnehmen
  • Der Käufer kann keine Vorsteuer ziehen, auch kein Unternehmer

Wie rechnet wagenpuls das?

Der Steuerfall wird beim Ankauf aus der Art des Einkaufs abgeleitet. Kaufen Sie von privat, steht das Fahrzeug automatisch auf Differenzbesteuerung.

Im Reiter Kalkulation sehen Sie die Rechnung offen: Verkaufspreis, abzüglich Einkaufspreis, gleich Marge, abzüglich Umsatzsteuer aus der Marge, abzüglich Kosten, gleich Rohertrag. Wenn Sie am Regler für den Verkaufspreis ziehen, rechnet alles mit.

Kombinationen, die steuerlich nicht zulässig sind, werden gesperrt. Ein innergemeinschaftlich eingekauftes Fahrzeug lässt sich nicht nach §25a weiterverkaufen, und die Software sagt das, statt es zuzulassen.

Häufige Fragen

Muss ich die Differenzbesteuerung anwenden?
Nein, sie ist ein Wahlrecht. Sie können auch regelbesteuert verkaufen. Bei einem Verkauf an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer kann das sogar sinnvoll sein, weil dieser dann Vorsteuer ziehen kann.
Darf ich bei §25a die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Bei der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Wer sie trotzdem ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag zusätzlich.
Wie hoch ist die Steuer bei einer Marge von 3.400 Euro?
3.400 Euro mal 19 geteilt durch 119 ergibt 542,86 Euro Umsatzsteuer. Es bleiben 2.857,14 Euro vor Abzug Ihrer Kosten.
Was passiert, wenn ich unter Einkaufspreis verkaufe?
Dann ist die Marge negativ und es fällt keine Umsatzsteuer an. Der Verlust lässt sich aber nicht mit der Marge eines anderen Fahrzeugs verrechnen, jedes Fahrzeug wird für sich betrachtet.

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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