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Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen erstellen: Verbraucher oder Unternehmer
Der Kaufvertrag entsteht aus den Daten des Fahrzeugs und des Kunden. Welche Vorlage gilt, schlägt die Software nach dem Käufer vor: Verbraucher oder Unternehmer. Vor der Unterschrift können Sie ihn als Entwurf ansehen, Preis und besondere Vereinbarungen ändern und je Abschnitt die Textfassung wählen. Beim Verbraucher gilt ohne Ihre Wahl die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
In wagenpuls: Fahrzeugakte, Reiter Dokumente. Dokumente im Rundgang ansehen
Vom Fahrzeug zum Vertrag
In der Fahrzeugakte wählen Sie im Reiter Dokumente den Kaufvertrag. Fahrzeugdaten, Käufer, Preis und Steuerfall kommen aus dem Datensatz, Sie tippen nichts ab.
Der Vertrag entsteht zunächst als Entwurf. Erst wenn Sie ihn zur Unterschrift geben, wird er verbindlich.
Was Sie im Entwurf noch ändern können
Der Entwurf ist die Stelle für alles, was Sie mit dem Kunden besprochen haben und was so nicht im System steht.
- Den Preis, falls im Gespräch verhandelt wurde
- Besondere Vereinbarungen als freien Text, etwa mitgelieferte Winterreifen
- Die Variante jedes Textbausteins, etwa einen anderen Steuerhinweis
- Beim Verbraucher: Verjährung der Mängelansprüche und bekannte Mängel, siehe unten
Welcher Text automatisch gewählt wird
Für Bausteine wie Umsatzsteuer gibt es mehrere Varianten. Welche greift, hängt vom Steuerfall des Fahrzeugs und davon ab, ob der Käufer ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist.
Verkaufen Sie ein differenzbesteuertes Fahrzeug an eine Privatperson, erscheint der Hinweis zur Differenzbesteuerung. Bei einer Ausfuhr steht dort der entsprechende Hinweis mit dem Ausfuhrnachweis. Die Sachmängelhaftung beim Verbraucher ist kein Textbaustein, sie folgt aus Ihrer Wahl zur Verjährung und zu bekannten Mängeln.
Im Entwurf sehen Sie, welche Variante die Automatik nimmt, und können sie überschreiben.
Ab wann sich nichts mehr ändern lässt
Sobald der Vertrag zur Unterschrift gegeben ist, ist Schluss mit Ändern. Das ist keine Bequemlichkeitsfrage, sondern die Grenze, die den Nachweis trägt: Ein Dokument, das sich nach der Unterschrift noch ändern lässt, ist als Beleg wertlos.
Brauchen Sie danach eine Änderung, widerrufen Sie den Vertrag und erstellen einen neuen. Der Vorgang bleibt im Verlauf nachvollziehbar.
Gewährleistung: was zulässig ist
Beim Verkauf an einen Verbraucher gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren ab Übergabe, solange Sie nichts anderes wählen. Die Verkürzung auf ein Jahr wählen Sie im Abschluss oder im Entwurf ausdrücklich. Sie wirkt seit 2022 nur, wenn der Käufer vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wird und sie gesondert vereinbart (§476 Abs. 2 BGB). Der Vertrag bekommt dafür eine eigene Anlage mit eigener Unterschriftszeile, siehe Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Ein vollständiger Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern nicht möglich.
Bekannte Mängel tragen Sie einzeln ein, jeweils Merkmal, Ort am Fahrzeug und Ausmaß. Sie stehen als weitere Anlage im Vertrag (§476 Abs. 1 Satz 2 BGB), der Vertragstext verweist nur darauf. Pauschale Angaben wie eventuell oder Bastlerfahrzeug markiert das Formular, siehe Unfallschaden und Mängel offenlegen.
Beim Verkauf an einen Unternehmer ist der Ausschluss zulässig, soweit gesetzlich erlaubt. Arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften bleiben immer ausgenommen.
Die mitgelieferten Texte sind fachlich üblich und sofort verwendbar. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung, und für das, was in Ihrem Vertrag steht, haften Sie.
Häufige Fragen
- Kann ich eigene Vertragstexte hinterlegen?
- Ja. Unter Einstellungen, Textbausteine legen Sie mit Variante hinzufügen beliebig viele Varianten je Baustein an und binden sie an einen Steuerfall oder an die Art des Käufers.
- Was ist der Unterschied zwischen Kaufvertrag und verbindlicher Bestellung?
- Bei der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, an das er für eine Frist gebunden ist. Der Vertrag kommt erst mit Ihrer Annahme zustande. Der Kaufvertrag ist dagegen sofort beidseitig bindend.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.
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