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Dokumente und Unterschrift: vom Vertrag bis zur Prüfsumme

Kaufvertrag, Ankaufsvertrag, Übergabeprotokoll, Rechnung und Gutschrift entstehen aus demselben Datensatz und tragen dasselbe Briefpapier. Unterschrieben wird digital, auf dem Handy des Kunden, mit Protokollseite und Prüfsumme.

Jedes Dokument in wagenpuls entsteht aus den Daten, die schon da sind. Sie tippen einen Kaufvertrag nicht ab, Sie erzeugen ihn. Fahrzeugdaten, Käufer, Steuerhinweis und Gewährleistung stehen darin, weil sie im System stehen, und zwar so, wie sie im System stehen.

Welcher Vertrag der richtige ist, erkennt wagenpuls am Käufer. Ein Verbraucher bekommt einen Vertrag mit der Gewährleistung nach §476 BGB, die bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden darf, aber nicht ausgeschlossen. Ein Unternehmer bekommt einen Vertrag, in dem der Ausschluss zulässig ist. Der Vorschlag wird begründet, ändern können Sie ihn trotzdem.

Die digitale Unterschrift läuft über einen Link, den der Kunde auf dem eigenen Handy öffnet. Beide Seiten unterschreiben, das fertige PDF bekommt eine Protokollseite mit Zeitpunkt, Gerät und einer SHA-256-Prüfsumme des Dokuments. Damit lässt sich später zeigen, dass nichts nachträglich geändert wurde.

Rechnung, Übergabeprotokoll und Kaufvertrag zu einem Fahrzeug tragen dieselbe Endnummer. Wer eine Rechnung sucht, findet über diese Nummer alles, was zum selben Vorgang gehört, auch drei Jahre später in der Betriebsprüfung.

Das tun Sie hier

  • Kaufvertrag, Ankaufsvertrag, Rechnung, Gutschrift und Übergabeprotokoll erzeugen
  • Den passenden Vertragstyp vorschlagen lassen, je nachdem ob Verbraucher oder Unternehmer
  • Beidseitig digital unterschreiben lassen, auf dem Handy des Kunden
  • Eigene Textbausteine und Vorlagen hinterlegen, auch mit eigenen Feldern
  • Dokumente mit Anhängen wie AGB und Datenschutzhinweis per Mail verschicken

Alle Dokumente zum Fahrzeug

Jedes Dokument mit Nummer, Stand und Unterschriftslage. Die Endnummer ist bei allen Papieren desselben Vorgangs gleich.

Der Kunde unterschreibt auf dem Handy

Der Kunde öffnet einen Link, liest die Zusammenfassung und unterschreibt mit dem Finger. Kein Drucker, kein Scanner.

Eigene Vorlagen

Eigene Vorlagen mit Platzhaltern, die aus der Fahrzeug- und Kundenakte gefüllt werden. Das gilt auch für eigene Zusatzfelder.

Ein Briefpapier für alles

Logo, Kopf und die dreispaltige Fußzeile mit Anschrift, Steuerdaten und Bankverbindung. Rechnung und Angebot sehen danach gleich aus.

Häufige Fragen

Ist eine digitale Unterschrift auf dem Handy rechtsgültig?
Für den Gebrauchtwagenkaufvertrag ja. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine bestimmte Form vor, er wäre sogar mündlich wirksam. Die Unterschrift dient dem Beweis, und dafür hält wagenpuls neben dem Schriftzug eine Protokollseite mit Zeitpunkt, Gerät und einer SHA-256-Prüfsumme des Dokuments fest. Für Geschäfte, die die notarielle Form oder die gesetzliche Schriftform verlangen, reicht das nicht, die kommen im Fahrzeughandel aber nicht vor.
Darf ich die Gewährleistung beim Verkauf an Privat ausschließen?
Nein. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern nach §476 Absatz 2 BGB nur auf ein Jahr verkürzt werden, und das auch nur, wenn der Verbraucher vorher gesondert davon in Kenntnis gesetzt wurde. Verkaufen Sie an einen Unternehmer, ist der Ausschluss zulässig. wagenpuls wählt die Klausel nach dem hinterlegten Käufer und nicht nach dem, was zuletzt eingestellt war.
Warum haben Rechnung und Kaufvertrag dieselbe Endnummer?
Damit ein Vorgang als Vorgang erkennbar bleibt. Rechnung, Kaufvertrag und Übergabeprotokoll zu einem Fahrzeug tragen denselben Kern mit unterschiedlichem Kürzel, also RE, KV und UE. In der Betriebsprüfung beantwortet das die Frage nach dem Zusammenhang, ohne dass jemand Akten nebeneinanderlegt.

Wie das im Einzelnen geht, steht im Handbuch

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