Schritt 06 von 11
Dokumente und Unterschrift: vom Vertrag bis zur Prüfsumme
Kaufvertrag, Ankaufsvertrag, Übergabeprotokoll, Rechnung und Gutschrift entstehen aus demselben Datensatz und tragen dasselbe Briefpapier. Unterschrieben wird digital, auf dem Handy des Kunden, mit Protokollseite und Prüfsumme.
Jedes Dokument in wagenpuls entsteht aus den Daten, die schon da sind. Sie tippen einen Kaufvertrag nicht ab, Sie erzeugen ihn. Fahrzeugdaten, Käufer, Steuerhinweis und Gewährleistung stehen darin, weil sie im System stehen, und zwar so, wie sie im System stehen.
Welcher Vertrag der richtige ist, erkennt wagenpuls am Käufer. Ein Verbraucher bekommt einen Vertrag mit der Gewährleistung nach §476 BGB, die bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden darf, aber nicht ausgeschlossen. Ein Unternehmer bekommt einen Vertrag, in dem der Ausschluss zulässig ist. Der Vorschlag wird begründet, ändern können Sie ihn trotzdem.
Die digitale Unterschrift läuft über einen Link, den der Kunde auf dem eigenen Handy öffnet. Beide Seiten unterschreiben, das fertige PDF bekommt eine Protokollseite mit Zeitpunkt, Gerät und einer SHA-256-Prüfsumme des Dokuments. Damit lässt sich später zeigen, dass nichts nachträglich geändert wurde.
Rechnung, Übergabeprotokoll und Kaufvertrag zu einem Fahrzeug tragen dieselbe Endnummer. Wer eine Rechnung sucht, findet über diese Nummer alles, was zum selben Vorgang gehört, auch drei Jahre später in der Betriebsprüfung.
Das tun Sie hier
- Kaufvertrag, Ankaufsvertrag, Rechnung, Gutschrift und Übergabeprotokoll erzeugen
- Den passenden Vertragstyp vorschlagen lassen, je nachdem ob Verbraucher oder Unternehmer
- Beidseitig digital unterschreiben lassen, auf dem Handy des Kunden
- Eigene Textbausteine und Vorlagen hinterlegen, auch mit eigenen Feldern
- Dokumente mit Anhängen wie AGB und Datenschutzhinweis per Mail verschicken
Alle Dokumente zum Fahrzeug
Der Kunde unterschreibt auf dem Handy
Eigene Vorlagen
Ein Briefpapier für alles
Häufige Fragen
- Ist eine digitale Unterschrift auf dem Handy rechtsgültig?
- Für den Gebrauchtwagenkaufvertrag ja. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine bestimmte Form vor, er wäre sogar mündlich wirksam. Die Unterschrift dient dem Beweis, und dafür hält wagenpuls neben dem Schriftzug eine Protokollseite mit Zeitpunkt, Gerät und einer SHA-256-Prüfsumme des Dokuments fest. Für Geschäfte, die die notarielle Form oder die gesetzliche Schriftform verlangen, reicht das nicht, die kommen im Fahrzeughandel aber nicht vor.
- Darf ich die Gewährleistung beim Verkauf an Privat ausschließen?
- Nein. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern nach §476 Absatz 2 BGB nur auf ein Jahr verkürzt werden, und das auch nur, wenn der Verbraucher vorher gesondert davon in Kenntnis gesetzt wurde. Verkaufen Sie an einen Unternehmer, ist der Ausschluss zulässig. wagenpuls wählt die Klausel nach dem hinterlegten Käufer und nicht nach dem, was zuletzt eingestellt war.
- Warum haben Rechnung und Kaufvertrag dieselbe Endnummer?
- Damit ein Vorgang als Vorgang erkennbar bleibt. Rechnung, Kaufvertrag und Übergabeprotokoll zu einem Fahrzeug tragen denselben Kern mit unterschiedlichem Kürzel, also RE, KV und UE. In der Betriebsprüfung beantwortet das die Frage nach dem Zusammenhang, ohne dass jemand Akten nebeneinanderlegt.
Wie das im Einzelnen geht, steht im Handbuch
- Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen erstellen: Verbraucher oder UnternehmerDer Kaufvertrag entsteht aus den Daten des Fahrzeugs und des Kunden. Welche Vorlage gilt, schlägt die Software nach dem Käufer vor: Verbraucher oder Unternehmer. Vor der Unterschrift können Sie ihn als Entwurf ansehen, Preis und besondere Vereinbarungen ändern und je Abschnitt die Textfassung wählen. Beim Verbraucher gilt ohne Ihre Wahl die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
- Kaufvertrag digital unterschreiben: wie es geht und ob es giltVerträge lassen sich auf dem Bildschirm unterschreiben, vom Händler und vom Kunden, vor Ort oder über einen Link auf dem Handy des Kunden. Das fertige PDF trägt beide Unterschriften und eine Protokollseite mit Zeitpunkt und Prüfsumme, die belegt, dass das Dokument seither unverändert ist.
- Übergabeprotokoll Gebrauchtwagen: was hineingehört und warum es im Streit zähltDas Übergabeprotokoll hält fest, was übergeben wurde und in welchem Zustand. Sie haken Papiere, Zubehör und den technischen Zustand vor der Übergabe ab, der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift.
- Vorlagen mit Feldern ausfüllen: Frist, Anzahlung und Betrag vor der UnterschriftFünfzehn Schriftstücke, die ein Händler immer wieder braucht, entstehen aus der Kundenakte oder im Verkaufsabschluss auf dem eigenen Briefpapier. Kunde, Fahrzeug und Firma füllen sich selbst. Was je Vorgang anders ist, etwa Reservierungsfrist oder Anzahlung, fragt wagenpuls als Feld ab, und ein leeres Pflichtfeld hält das Schriftstück vor Unterschrift und Versand auf.
- Vertragstexte anpassen und mehrere Varianten anlegenJeder Baustein eines Vertrags kann mehrere Varianten haben. Sie binden eine Variante an einen Steuerfall oder an die Art des Käufers, dann wird sie automatisch gewählt. Im Entwurf lässt sich die Wahl überschreiben.
- Gilt "gekauft wie gesehen" beim Händler?Gegenüber Verbrauchern nicht. Nach §476 Abs. 1 BGB ist jeder Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Der Satz steht dann zwar im Vertrag, ändert aber nichts. Zwischen Unternehmern ist er wirksam.