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Übergabeprotokoll Gebrauchtwagen: was hineingehört und warum es im Streit zählt
Das Übergabeprotokoll hält fest, was übergeben wurde und in welchem Zustand. Sie haken Papiere, Zubehör und den technischen Zustand vor der Übergabe ab, der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift.
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Warum ein Protokoll
Streit nach der Übergabe dreht sich fast immer um zwei Fragen: Was war dabei, und wie war der Zustand. Ein Protokoll, das beide Seiten unterschrieben haben, beendet diese Diskussion, bevor sie anfängt. Beim Verkauf an Verbraucher zählt das besonders, weil Sie im ersten Jahr beweisen müssen, dass ein Mangel bei Übergabe noch nicht da war, siehe Beweislastumkehr.
Der häufigste Fall ist der fehlende Fahrzeugbrief. Deshalb erscheinen Papiere und Zubehör im Protokoll vollständig, mit Haken oder mit Strich. Was nicht übergeben wurde, gehört genauso hinein wie das Übergebene.
Was abgehakt wird
Die Checkliste hat vier Blöcke und rund siebzig Punkte. Sie ist auf dem Handy bedienbar, denn genau dort steht der Händler bei der Übergabe.
- Die Zahlen, die abgelesen werden: Kilometerstand, Anzahl Schlüssel, Tank- oder Ladestand, Ort und Uhrzeit der Übergabe
- Papiere und Zubehör: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, CoC-Papiere, Serviceheft, letzter HU-Bericht, Bordmappe, Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Wagenheber und Bordwerkzeug, Ersatzrad, Reifenpannenset, zweiter Radsatz, Ladekabel, abnehmbarer Kugelkopf, Radio-Code
- Technischer Zustand in neun Abschnitten: Motor, Steuertrieb, Getriebe und Kupplung, Fahrwerk und Lenkung, Bremsanlage, Elektrik, Karosserie, Innenraum, Reifen, dazu die Probefahrt
- Was der Käufer bestätigt: das Fahrzeug im aktuellen Zustand übernommen zu haben, alle Mängel verstanden zu haben, Gelegenheit zur Besichtigung und Probefahrt gehabt zu haben, die angehakten Papiere und Schlüssel erhalten zu haben und dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen
Warum steht "gekauft wie gesehen" nicht immer zur Wahl?
Weil der Satz gegenüber Verbrauchern keine Wirkung hat. Nach §476 Abs. 1 BGB ist jede Vereinbarung unwirksam, die die Rechte eines Verbrauchers bei Sachmängeln ausschließt oder beschränkt. Ein Händler, der so an privat verkauft, haftet trotzdem.
Deshalb erscheint der Punkt nur, wenn der Käufer ein Unternehmen ist. Dort ist der Ausschluss zulässig. Verkaufen Sie an privat, steht an der Stelle ein Hinweis, warum er fehlt.
Ihn trotzdem ins Protokoll zu drucken, wäre eine Täuschung des Käufers und für den Händler wertlos. Ein Satz ohne Wirkung schützt niemanden.
Wie der Zustand dargestellt wird
Papiere und Zubehör erscheinen vollständig, damit sichtbar bleibt, was fehlt. Der technische Zustand erscheint dagegen nur mit dem, was Sie angekreuzt haben, denn das sind Feststellungen und keine Pflichtliste.
Festgestellte Mängel tragen Sie zusätzlich als Text ein. Was dort steht, hat der Käufer mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen.
Häufige Fragen
- Kann ich die Punkte der Checkliste ändern?
- Der Wortlaut liegt an einer Stelle im System und lässt sich anpassen. Eine Pflege durch den Händler selbst ist vorgesehen, aber noch nicht gebaut.
- Muss der Kilometerstand im Protokoll stehen?
- Er sollte. Der Stand bei Übergabe kann vom Stand bei Vertragsschluss abweichen, etwa nach einer Überführung. Das Protokoll übernimmt den Wert aus dem Fahrzeug und lässt ihn ändern. Ein höherer Wert wird am Fahrzeug nachgeführt, ein niedrigerer nicht: Das ist meist ein Tippfehler.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.
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