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Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagen: seit 2022 ein Jahr, nicht sechs Monate

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass das Fahrzeug schon bei Übergabe mangelhaft war (§477 Abs. 1 BGB). Dann muss der Händler beweisen, dass es das nicht war. Bis Ende 2021 galt diese Vermutung sechs Monate; viele Ratgeber nennen noch die alte Frist.

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Was wird genau vermutet?

Dass ein mangelhafter Zustand, der sich im ersten Jahr nach Übergabe zeigt, schon bei Übergabe vorlag, zumindest im Ansatz. Der Käufer muss nur darlegen, dass sich in dieser Zeit ein Mangel gezeigt hat. Warum er entstanden ist, muss er nicht beweisen.

So legt der Bundesgerichtshof die Regel seit 2016 im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof aus. Für den Händler heißt das: Er muss den Gegenbeweis führen, dass der Mangel erst nach Übergabe entstanden ist, etwa durch einen Bedienfehler oder einen Unfall.

Wann gilt die Vermutung nicht?

Wenn sie mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist (§477 Absatz 1 BGB). Das betrifft typischen Verschleiß, der bei einem Gebrauchtwagen jederzeit eintreten kann, und Schäden, die erkennbar von außen verursacht sind, etwa eine frische Delle.

Und sie gilt nur beim Verkauf an Verbraucher. Verkaufen Sie an einen Unternehmer, muss dieser wie sonst auch beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.

Wie widerlegen Sie die Vermutung?

Mit einem belegten Zustand bei Übergabe. Was Sie nicht dokumentiert haben, lässt sich ein halbes Jahr später kaum noch beweisen.

  • Ankaufsprüfung und Werkstattberichte mit Datum
  • Fehlerspeicher vor der Übergabe ausgelesen
  • Übergabeprotokoll mit Kilometerstand und Zustand, von beiden unterschrieben
  • Fotos vom Zustand am Übergabetag
  • bei Streit ein Gutachten, bevor der Käufer reparieren lässt

Was ändert die Verkürzung der Gewährleistung daran?

Nichts. Auch wenn Sie die Verjährung wirksam auf ein Jahr verkürzt haben, gilt die Vermutung ein Jahr lang. Im ersten Jahr fallen beide Fristen zusammen, und genau in diesem Jahr liegt die Beweislast bei Ihnen.

Wie wagenpuls den Zustand festhält

Das Übergabeprotokoll hält Kilometerstand, Tankstand, Schlüssel, Zubehör und den Zustand in zehn Gruppen fest, dazu Mängel als Text, Ort und Uhrzeit. Beide Seiten unterschreiben, bei der digitalen Unterschrift mit einer Protokollseite und Prüfsumme, die spätere Änderungen erkennbar macht.

Die Ankaufsprüfung liegt mit Datum am Fahrzeug, die Fotos in der Fahrzeugakte. Kommt ein Kunde nach acht Monaten wieder, finden Sie alles an einer Stelle.

Häufige Fragen

Gilt die Beweislastumkehr auch beim Verkauf an Firmen?
Nein. Sie gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.
Muss der Käufer beweisen, warum ein Teil kaputt ist?
Im ersten Jahr nicht. Er muss nur zeigen, dass sich ein Mangel gezeigt hat. Dass die Ursache erst nach Übergabe entstand, müssen Sie beweisen.
Gilt die Vermutung für Verschleißteile?
Für normalen Verschleiß in der Regel nicht, weil die Vermutung mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Ist ein Teil aber ungewöhnlich früh defekt, kommt es auf den Einzelfall an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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