Anleitung · Verkauf · Stand
Einen Verkauf abschließen
Der Abschluss besteht aus vier Schritten: Vertrag unterschreiben, Rechnung stellen, Zahlung erfassen, Fahrzeug übergeben. Die Software führt durch diese Reihenfolge und lässt keinen Schritt aus.
In wagenpuls: Verkauf. Verkauf im Rundgang ansehen
Was steht im Fenster Verkauf abschließen?
Oben die Abschluss-Checkliste mit allen Unterlagen dieses Verkaufs. Erledigtes bleibt stehen und ist grün abgehakt, nichts klappt weg. So sehen Sie jederzeit, was schon da ist und was fehlt.
Darüber drei Knöpfe. Vorlage verwenden öffnet Ihre Vorlagenbibliothek, mit Fahrzeug und Käufer vorbelegt, auch eigene PDF-Formulare. Verbindliche Bestellung erzeugt die Bestellung an den Käufer. Unterlagen senden stellt die Mappe an den Kunden zusammen: Sie haken an, welche Dokumente, Rechnungen und das Exposé mitgehen, dazu allgemeine Infoblätter wie AGB, Datenschutzhinweise oder Widerrufsbelehrung, die nicht ausgefüllt werden müssen.
In der Fahrzeugakte steht unter Dokumente nur noch die Übersicht mit Preisschild, Exposé und Unterlagen senden. Erstellt wird im Abschluss, damit es einen Ort gibt und nicht zwei.
Welche Variante in den Vertrag geht
Im Schritt Dokumente steht unter dem Kaufvertrag je Baustein, welche Variante hineingeht. Automatisch heißt nach Steuerfall und Gegenüber gewählt: Ein Verkauf an privat bekommt die gesetzliche Gewährleistung, ein Verkauf nach §25a den Hinweis nach §14a Abs. 6 UStG.
Eigene Varianten legen Sie in den Einstellungen unter Textbausteine an, dann stehen sie hier zur Wahl. Bis zur Unterschrift lässt sich die Wahl im Entwurf ändern, danach nicht mehr.
Die Reihenfolge
Erst der Vertrag, dann die Rechnung, dann das Geld, dann der Schlüssel. Diese Reihenfolge ist keine Formalie, sondern Ihr Schutz.
Die Software lässt die Übergabe zu, bevor das Geld da ist, weist aber deutlich darauf hin. Es gibt Fälle, in denen das richtig ist, etwa bei einer Finanzierung mit Auszahlungsbestätigung der Bank.
Barzahlung und die Zehntausend-Euro-Grenze
Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro verlangt das Geldwäschegesetz die Identifizierung des Vertragspartners. Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweisdokuments.
Erreicht ein Verkauf die Grenze, verlangt wagenpuls beim Abschluss die Ausweisangaben des Käufers und schließt ohne sie nicht ab. Die Aufzeichnung nach dem Geldwäschegesetz kommt als Pflichtunterlage in die Checkliste des Abschlusses und gilt erst als erledigt, wenn beide unterschrieben haben: Sie für die Identifizierung anhand des Ausweises, der Kunde für die Richtigkeit seiner Angaben. Das geht auch direkt vor Ort auf dem Tablet. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren.
Die Grenze gilt für den gesamten Vorgang, nicht je Teilzahlung. Wer 12.000 Euro in zwei Raten bar zahlt, löst die Pflicht genauso aus.
Vermittlung im Kundenauftrag
Ist das Fahrzeug eine Vermittlung, sieht der Abschluss anders aus. Statt Ihres Kaufvertrags entsteht der Kaufvertrag zwischen Eigentümer und Käufer, deutlich mit dem Vermerk, dass Sie nur vermitteln und nicht Vertragspartei werden. Er entsteht in zwei gleichlautenden Ausfertigungen: Der Käufer unterschreibt seine, der Eigentümer seine, über den Link auf dem Handy oder vor Ort. Sie zeichnen beide zur Kenntnis.
Eine Rechnung über das Fahrzeug stellen Sie nicht. Es entsteht die Provisionsrechnung mit 19 % Umsatzsteuer an den, der die Provision zahlt. Anzahlung, Kaution, Inzahlungnahme und steuerfreie Lieferungen entfallen, denn sie setzen voraus, dass Sie selbst verkaufen. Den Kaufpreis bekommt der Eigentümer.
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Eigentümer: Verkauft er privat, ist die Sachmängelhaftung bis auf die gesetzlichen Ausnahmen ausgeschlossen. Ist er Unternehmer und der Käufer Verbraucher, gilt die gesetzliche Haftung des Eigentümers. In den Auswertungen zählt nur Ihre Provision als Umsatz. Die Vertragstexte ersetzen keine Rechtsberatung.
Nach der Übergabe
Das Fahrzeug wechselt in den Zustand ausgeliefert und verlässt den Bestand. Die Standzeit wird festgeschrieben, die tatsächlich erzielte Marge geht in die Auswertungen ein.
Was danach noch geht: Belege ansehen, Kopien verschicken, im Verlauf nachlesen. Was nicht mehr geht: Zahlen ändern.
Häufige Fragen
- Muss ich das Fahrzeug abmelden?
- Das hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Die Software vermerkt, wer die Abmeldung übernimmt, und erinnert daran, solange es offen ist.
- Wie erfasse ich eine Inzahlungnahme?
- In der Verkaufsabwicklung über das Feld Inzahlungnahme. Das Altfahrzeug wird ein eigener Ankauf mit dem angerechneten Betrag als Einkaufspreis, so bleiben beide Fahrzeuge sauber kalkuliert. Ob sie auf Kaufvertrag und Rechnung steht, wählen Sie je Beleg. Die Rechnung zeigt den vollen Preis als Rechnungsbetrag und darunter die Anrechnung mit dem verbleibenden Zahlbetrag. Mehr unter Inzahlungnahme.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.
Passt dazu
- Übergabeprotokoll Gebrauchtwagen: was hineingehört und warum es im Streit zählt
- Rechnung für einen Gebrauchtwagen: alle Pflichtangaben, auch bei §25a
- Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen erstellen: Verbraucher oder Unternehmer
- Inzahlungnahme beim Gebrauchtwagenverkauf: Bewertung, Vertrag, Umsatzsteuer
- Bargeld beim Autokauf ab Juli 2027: höchstens 10.000 Euro
- Eigenes Formular als PDF hochladen und Felder erkennen lassen
- Gewährleistungsfall mit Kalkulation: was kostet der Mangel wirklich?