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Probefahrt absichern: Vereinbarung, Führerschein und Haftung bei einem Unfall

Vor jeder Probefahrt werden Fahrer, Führerschein, Fahrzeug, Kilometerstand und Zeitraum festgehalten. Die Vereinbarung regelt außerdem, wer bei einem Schaden welchen Anteil trägt.

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Was festgehalten wird

Name und Anschrift des Fahrers, Führerscheinnummer und Klasse, Fahrzeug mit Kennzeichen, Kilometerstand bei Beginn und Rückgabe, geplante Dauer.

Der Führerschein wird nicht kopiert, sondern gesichtet und die Daten erfasst. Eine Kopie anzufertigen ist datenschutzrechtlich heikel und für den Zweck nicht nötig.

Schaden während der Probefahrt

Ohne Vereinbarung haftet der Fahrer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und der Streit darüber dauert. Üblich ist deshalb, eine Selbstbeteiligung in der Höhe der Kaskoselbstbeteiligung zu vereinbaren.

Der Betrag steht in der Vereinbarung und lässt sich betriebsweit voreinstellen.

Auf dem Hof, nicht am Schreibtisch

Die Probefahrtvereinbarung ist für das Telefon gebaut. Der Kunde unterschreibt auf dem Bildschirm, das PDF entsteht sofort und liegt in der Fahrzeugakte.

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Probefahrt eine Vereinbarung?
Für jede unbegleitete ja. Fahren Sie mit, ist das Risiko ein anderes, festgehalten werden sollte die Fahrt trotzdem, schon wegen des Kilometerstands.

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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