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Gewährleistung beim Gebrauchtwagen: wie lange haftet der Händler?
Gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe, für Mängel, die bei Übergabe schon angelegt waren. Beim Gebrauchtwagen darf die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur mit eigenem Hinweis vor Vertragsschluss und gesonderter Vereinbarung im Vertrag (§476 Abs. 2 BGB). Ausschließen lässt sich die Haftung gegenüber Verbrauchern nicht, gegenüber Unternehmern schon.
Was ist Gewährleistung, und was ist sie nicht?
Gewährleistung ist die gesetzliche Sachmängelhaftung aus §437 BGB. Sie gilt, ohne dass jemand sie verspricht, und sie betrifft nur Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden oder angelegt waren. Was danach kaputtgeht, ist kein Fall der Gewährleistung.
Eine Garantie ist etwas anderes: ein freiwilliges Versprechen, meist über eine Garantieversicherung, das zusätzlich zur Gewährleistung gilt. Sie kann die Gewährleistung nicht ersetzen und nicht verkürzen.
Normaler Verschleiß ist kein Mangel. Ein Gebrauchtwagen mit 150.000 Kilometern darf abgefahrene Bremsbeläge haben. Ein Mangel liegt erst vor, wenn das Fahrzeug von dem abweicht, was bei einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung üblich ist.
Wie lange haftet der Händler?
Zwei Jahre ab Übergabe (§438 Absatz 1 Nummer 3 BGB). Beim Verkauf an einen Verbraucher darf die Frist für gebrauchte Fahrzeuge auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn Sie den Käufer vor Vertragsschluss eigens darauf hinweisen und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbaren. Wie das aussieht, steht unter Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Ganz ausschließen können Sie die Haftung gegenüber Verbrauchern nicht. Der Satz "gekauft wie gesehen" ist in diesem Fall unwirksam, siehe Gilt gekauft wie gesehen beim Händler. Verkaufen Sie an einen Unternehmer, ist ein vollständiger Ausschluss zulässig.
Wer muss beweisen, dass der Mangel schon da war?
Im ersten Jahr nach Übergabe Sie. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§477 BGB). Danach muss der Käufer es beweisen. Bis Ende 2021 galt diese Vermutung nur sechs Monate, siehe Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagen.
Was kann der Käufer bei einem Mangel verlangen?
Zuerst Nacherfüllung, beim Gebrauchtwagen in aller Regel Reparatur (§439 BGB). Sie haben also das Recht, den Mangel selbst zu beheben, bevor der Käufer weitergehen kann. Repariert der Käufer ohne Ihnen eine Frist zu setzen woanders, bekommt er die Kosten regelmäßig nicht erstattet.
Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, Sie sie verweigern oder die Frist verstreicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern (§§440, 441 BGB). Schadensersatz gibt es zusätzlich, wenn Sie den Mangel zu vertreten haben. Bei einem geringfügigen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Wie sichern Sie sich als Händler ab?
Mit Belegen über den Zustand, nicht mit Klauseln. Was Sie beim Ankauf geprüft haben, steht in der Ankaufsprüfung. Bekannte Mängel legen Sie vor Vertragsschluss offen, und zwar in der Form, die das Gesetz seit 2022 verlangt, siehe Unfallschaden und Mängel offenlegen. Den Zustand bei Übergabe hält das Übergabeprotokoll fest, das beide unterschreiben.
Eine Garantieversicherung für den Käufer kann helfen, teure Einzelfälle abzufedern. Sie ändert aber nichts daran, dass Sie selbst gewährleistungspflichtig bleiben.
Wie wagenpuls dabei hilft
Der Kaufvertrag richtet sich nach dem Käufer, die Vorlage wird nach dem Kunden vorausgewählt. Beim Verbraucher gilt ohne Ihre Wahl die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Die Verkürzung auf ein Jahr wählen Sie im Abschluss ausdrücklich; dann bekommt der Vertrag eine eigene Anlage mit Hinweis und eigener Unterschriftszeile, siehe Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Bekannte Mängel tragen Sie im Abschluss einzeln ein, mit Ort und Ausmaß. Sie kommen als eigene Anlage in den Vertrag, siehe Unfallschaden und Mängel offenlegen. Beim Unternehmer steht der Ausschluss der Sachmängelhaftung als Textbaustein, den Sie unter Vertragstexte anpassen.
Das Übergabeprotokoll hält Kilometerstand, Schlüssel, Zubehör und den Zustand in zehn Gruppen fest, dazu Mängel als Text. Beide Seiten unterschreiben, auf Wunsch digital mit Prüfsumme. Die Ankaufsprüfung liegt als PDF am Fahrzeug, die Fotos in der Fahrzeugakte.
Häufige Fragen
- Gilt die Gewährleistung auch für Verschleißteile?
- Für normalen, altersgemäßen Verschleiß nicht, der ist kein Mangel. Ist ein Verschleißteil aber schon bei Übergabe über das übliche Maß hinaus abgenutzt oder defekt, haften Sie dafür wie für jeden anderen Mangel.
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
- Die Gewährleistung gilt von Gesetzes wegen für Mängel bei Übergabe. Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen, oft für Schäden, die erst später entstehen. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht.
- Darf ich die Gewährleistung beim Verkauf an eine Firma ausschließen?
- Ja. Zwischen Unternehmern ist ein vollständiger Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben trotzdem Ihr Risiko (§444 BGB).
- Muss mir der Kunde Gelegenheit zur Reparatur geben?
- Ja, die Nacherfüllung hat Vorrang. Der Käufer muss Ihnen den Mangel melden und eine angemessene Frist setzen, bevor er zurücktreten oder mindern kann.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.