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Gilt "gekauft wie gesehen" beim Händler?
Gegenüber Verbrauchern nicht. Nach §476 Abs. 1 BGB ist jeder Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Der Satz steht dann zwar im Vertrag, ändert aber nichts. Zwischen Unternehmern ist er wirksam.
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Warum der Satz beim Händler nicht wirkt
Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. §476 Abs. 1 BGB erklärt jede Vereinbarung für unwirksam, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Mängelrechten abweicht. "Gekauft wie gesehen", "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" oder "ohne Garantie" fallen genau darunter.
Unwirksam heißt: Der Satz steht im Papier, hat aber keine Folge. Der Käufer behält seine Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung, als stünde er nicht da.
Zwischen zwei Privatleuten und zwischen zwei Unternehmern ist der Ausschluss dagegen zulässig. Deshalb kennen ihn so viele aus dem privaten Kaufvertrag, und deshalb taucht er immer wieder fälschlich in Händlerverträgen auf.
Wie lange haftet der Händler beim Gebrauchtwagen?
Zwei Jahre ab Übergabe, verkürzbar auf ein Jahr nur mit eigenem Hinweis vor Vertragsschluss und gesonderter Vereinbarung (§476 Abs. 2 BGB). Die Einzelheiten stehen unter Gewährleistung beim Gebrauchtwagen und Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Was statt des Ausschlusses hilft
Offenlegen, und zwar in der Form, die das Gesetz seit 2022 verlangt. Dass der Käufer einen Mangel kannte, genügt beim Verkauf an Verbraucher nicht mehr (§475 Abs. 3 BGB schließt §442 BGB aus). Wirksam wird die Abweichung erst, wenn Sie den Käufer vor Vertragsschluss eigens darauf hinweisen und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbaren (§476 Abs. 1 Satz 2 BGB), siehe Mängel offenlegen.
Wer den Steinschlag in der Scheibe, den Ölverlust oder die überfällige Steuerkette so benennt, steht besser da als mit jedem Ausschluss. Das Übergabeprotokoll hält zusätzlich den Zustand bei Übergabe fest und hilft beim Beweis; die Vereinbarung vor Vertragsschluss ersetzt es nicht.
Wie wagenpuls damit umgeht
Die Vertragsvorlage wird nach dem Käufer vorausgewählt. Ein Privatkunde bekommt den Vertrag für Verbraucher, eine Firma den mit Haftungsausschluss. Daneben steht, warum.
Im Vertrag für Verbraucher gilt ohne Ihre Wahl die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Bekannte Mängel tragen Sie einzeln mit Ort und Ausmaß ein, sie kommen als eigene Anlage mit gesonderter Bestätigung in den Vertrag. Schreiben Sie dort "gekauft wie gesehen" oder "Bastlerfahrzeug", warnt das Formular und erklärt, warum das nicht trägt.
Im Übergabeprotokoll erscheint "gekauft wie gesehen" nur beim Verkauf an ein Unternehmen. Verkaufen Sie an privat, steht dort ein Hinweis, warum der Punkt fehlt, statt eines Satzes ohne Wirkung.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Regel, nach der die Software voreinstellt. Wer im Einzelfall anders entscheiden will, kann die Vorlage wechseln.
Häufige Fragen
- Kann ich als Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen?
- Bei gebrauchten Fahrzeugen ja, aber nur mit ausdrücklichem Hinweis vor Vertragsschluss und einer gesondert getroffenen Vereinbarung im Vertrag. In den AGB versteckt wirkt die Verkürzung seit 2022 nicht mehr.
- Was gilt, wenn ich an einen Händlerkollegen verkaufe?
- Dann ist der vollständige Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig. §476 BGB schützt nur Verbraucher.
- Reicht es, den Käufer mündlich auf einen Mangel hinzuweisen?
- Rechtlich kann es genügen, beweisen lässt es sich im Streit aber nicht. Deshalb gehört jeder gezeigte Mangel in den Vertrag oder ins Übergabeprotokoll, das beide unterschreiben.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.
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