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Autohandel gründen: was Sie für einen Gebrauchtwagenhandel brauchen

Den Gebrauchtwagenhandel melden Sie vor dem ersten Ankauf beim Gewerbeamt an. Er ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach §38 GewO: Sie beantragen selbst ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, und das Amt prüft damit Ihre Zuverlässigkeit. Eine Ausbildung oder Erlaubnis brauchen Sie nicht.

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Wie melde ich einen Gebrauchtwagenhandel an?

Mit einer Gewerbeanmeldung nach §14 GewO beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, bevor Sie das erste Fahrzeug ankaufen. Viele Ämter nehmen die Anmeldung online an. Als Tätigkeit tragen Sie zum Beispiel "An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen" ein, und zwar so, dass auch spätere Tätigkeiten wie Vermittlung oder Export darunter fallen.

Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen steht in §38 Absatz 1 GewO unter den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das heißt nicht, dass Sie eine Genehmigung brauchen. Es heißt, dass das Amt nach der Anmeldung Ihre Zuverlässigkeit prüft.

Was prüft das Gewerbeamt?

Ihre Zuverlässigkeit. Dafür beantragen Sie nach §38 Absatz 1 GewO unverzüglich selbst ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides geht beim Bürgeramt oder online beim Bundesamt für Justiz und wird direkt an das Gewerbeamt geschickt.

Einträge wegen Betrugs, Hehlerei, Urkundenfälschung oder hoher Steuerschulden können zur Untersagung führen. Ein Meistertitel, eine kaufmännische Ausbildung oder ein Sachkundenachweis werden dagegen nicht verlangt.

Einzelunternehmen, UG oder GmbH?

Für den Anfang ist das Einzelunternehmen am einfachsten: keine Gründungskosten, keine Bilanz, solange die Grenzen für Buchführungspflicht nicht erreicht sind. Dafür haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wer die Haftung begrenzen will, gründet eine UG oder GmbH. Im Autohandel spricht dafür, dass Sie gegenüber Verbrauchern zwei Jahre für Mängel einstehen und einzelne Fälle teuer werden können, siehe Gewährleistung beim Gebrauchtwagen. Die Wahl der Rechtsform besprechen Sie am besten mit einem Steuerberater, sie hängt an Ihren Zahlen.

Was will das Finanzamt wissen?

Nach der Gewerbeanmeldung schickt Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie über ELSTER ausfüllen. Darin schätzen Sie Umsatz und Gewinn und entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen.

Im Autohandel geht das selten auf, weil für die Grenze der volle Verkaufspreis zählt und nicht die Marge, siehe Kleinunternehmer im Autohandel. Die meisten Händler arbeiten deshalb von Anfang an umsatzsteuerpflichtig und verkaufen die Fahrzeuge von Privat mit Differenzbesteuerung nach §25a.

Beantragen Sie gleich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Ohne sie können Sie nicht steuerfrei an Händler in anderen EU-Staaten liefern.

Brauche ich einen eigenen Hof?

Eine bundesweite Pflicht zu einer bestimmten Fläche gibt es nicht. Wo Sie Fahrzeuge abstellen und verkaufen, regelt aber das Baurecht Ihrer Gemeinde. Ein Verkaufsplatz auf einem Grundstück, das dafür nicht genehmigt ist, kann eine Nutzungsänderung brauchen, und Fahrzeuge zum Verkauf im öffentlichen Straßenraum abzustellen ist nicht erlaubt.

Fragen Sie deshalb vor dem Mietvertrag beim Bauamt nach. Die Antwort ist von Ort zu Ort verschieden.

Welche Versicherungen braucht ein Autohändler?

Eine Betriebshaftpflicht für Schäden, die Sie oder Ihre Leute Dritten zufügen. Wer Probefahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen machen will, braucht für das rote Kennzeichen eine Kfz-Haftpflicht, die Zulassungsbehörde verlangt den Nachweis.

Viele Versicherer bieten dafür Pakete für den Kfz-Handel an, die auch Fahrzeuge auf dem Hof gegen Diebstahl, Hagel und Vandalismus abdecken. Was davon nötig ist, hängt vom Wert Ihres Bestands ab.

Was am ersten Tag stehen muss

Mit dem ersten Ankauf beginnen Pflichten, die viele Gründer unterschätzen: ein Ankaufsvertrag für jedes Fahrzeug von Privat, damit die Differenzbesteuerung belegt ist, ein Kaufvertrag mit dem richtigen Gewährleistungstext, ein Übergabeprotokoll, Rechnungen mit allen Pflichtangaben und bei Barverkäufen ein Kassenbuch.

Genau dafür ist wagenpuls gebaut. Vom Ankauf bis zur Rechnung liegen alle Belege am Fahrzeug, und der Steuerfall ergibt sich aus dem Einkauf. Wie das aussieht, zeigt der Rundgang; ausprobieren können Sie es in der kostenlosen Testphase.

Häufige Fragen

Brauche ich als Autohändler eine Ausbildung?
Nein. Der Gebrauchtwagenhandel braucht keine Erlaubnis und keinen Sachkundenachweis. Das Gewerbeamt prüft nur Ihre Zuverlässigkeit über Führungszeugnis und Gewerbezentralregister.
Kann ich den Autohandel nebenberuflich anmelden?
Ja. Die Anmeldung ist dieselbe. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob der Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, und rechnen Sie damit, dass Sie gegenüber Ihren Kunden dieselben Pflichten haben wie ein hauptberuflicher Händler.
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sobald Sie Fahrzeuge ankaufen, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, und das wiederholt tun wollen. Eine feste Zahl gibt es nicht, siehe Ab wann ist man Autohändler.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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