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Den Betrieb einrichten: vier Schritte nach der Registrierung
Nach dem ersten Anmelden führt wagenpuls Sie in vier Schritten durch die Einrichtung: Ihr Betrieb, Steuer und Bank, Logo, Los geht's. Danach stehen Briefkopf und Rechnung, und Sie legen das erste Fahrzeug an oder bewerten ein Auto. Unterbrechen können Sie jederzeit, die Eingaben bleiben gespeichert.
In wagenpuls: Einrichtung, später Einstellungen, Firma. Überblick im Rundgang ansehen
Wann erscheint die Einrichtung?
Beim ersten Anmelden nach der Registrierung, wenn im Briefkopf noch Anschrift oder Steuernummer fehlen. Die Einrichtung macht der Inhaber, andere Benutzer landen direkt im Überblick.
Oben steht, bei welchem Schritt Sie sind: Einrichtung, Schritt 1 von 4. Jeder Schritt hat Speichern und weiter und Zurück.
Schritt 1: Ihr Betrieb
Was auf jedem Dokument steht, das das Haus verlässt. Ohne diese Angaben ist keine Rechnung vollständig.
- Pflicht: Firmenname, Inhaber oder Geschäftsführung, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefon, E-Mail für Kunden
- Freiwillig: ein Kurzname und Ihre Webseite
Schritt 2: Steuer und Bank
Eins von beiden ist Pflicht: Steuernummer oder USt-IdNr. Die USt-IdNr. prüft die Software auf das richtige Format.
Registergericht, Bank, IBAN und BIC sind freiwillig. Eine eingetragene IBAN wird über ihre Prüfziffer geprüft, damit kein Zahlendreher auf die Rechnung kommt.
Schritt 3: Logo
Ein Logo als PNG oder JPEG, höchstens 2 MB. Es erscheint im Briefkopf der Dokumente. Ohne Logo steht der Firmenname als Text im Briefkopf, deshalb gibt es den Knopf Ohne Logo weiter.
Schritt 4: Los geht's
Sie sehen eine Vorschau Ihrer Rechnung mit den eingetragenen Daten. Anordnung, Schrift und Fußzeile ändern Sie später unter Briefpapier und Rechnungslayout.
Dann wählen Sie, womit Sie anfangen: Erstes Fahrzeug anlegen, Ein Auto bewerten oder Erst umsehen.
Unterbrechen und später weitermachen
Später fortsetzen geht in jedem Schritt. Was Sie eingetragen haben, bleibt zwischengespeichert. Solange die Einrichtung nicht fertig ist, steht oben ein Band mit dem Verweis Fortsetzen.
Alles, was Sie hier eintragen, ändern Sie später unter Einstellungen, Firma.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
wagenpuls ist auf umsatzsteuerpflichtige Händler ausgelegt: Jedes Fahrzeug läuft nach §25a, regelbesteuert, als innergemeinschaftliche Lieferung oder als Ausfuhr. Eine Einstellung für Kleinunternehmer nach §19 UStG gibt es bisher nicht.
Im Autohandel ist die Kleinunternehmerregelung ohnehin selten erreichbar, weil für die Umsatzgrenze der volle Verkaufspreis zählt und nicht die Marge. Was das in Zahlen heißt, steht unter Kleinunternehmer im Autohandel.
Der geführte Rundgang
Nach der Einrichtung startet ein Rundgang durch die Software: elf Schritte, vier Abschnitte, jederzeit abbrechbar. Er zeigt die Wege, die ein Fahrzeug bei Ihnen nimmt, vom Ankauf bis zur Rechnung. Während der Einrichtung startet er nicht.
Der Fortschritt hängt am Benutzerkonto, nicht am Browser. Wer den Rundgang am Rechner beginnt und am Tablet weitermacht, steht dort, wo er aufgehört hat.
Häufige Fragen
- Kann ich Daten aus meiner alten Software übernehmen?
- Fahrzeuge lassen sich einlesen, als CSV oder als mobile.de-XML, mit Zuordnung der Spalten und Vorschau, oder direkt aus dem mobile.de-Konto über die Seller-API. Dubletten erkennt der Import über die Fahrgestellnummer. Ein Kundenimport fehlt noch. Belege und Verträge aus der Altsoftware bleiben dort, denn ein importierter Beleg wäre kein Beleg mehr.
- Was passiert mit den Beispieldaten im Testzugang?
- Ein neuer Zugang ist mit erfundenen Fahrzeugen, Kunden und Rechnungen gefüllt, ein Band oben sagt das. Der Inhaber entfernt sie dort mit einem Klick, Ihr Zugang und Ihre Firmendaten bleiben. Was Sie selbst angelegt und wieder gelöscht haben, liegt 30 Tage im Papierkorb unter Einstellungen.
- Muss ich die Einrichtung sofort abschließen?
- Nein. Später fortsetzen speichert, was Sie eingetragen haben. Für eine vollständige Rechnung brauchen Sie aber Anschrift und Steuernummer oder USt-IdNr.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.
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