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Kleinunternehmer im Autohandel: warum die Grenze schneller erreicht ist, als man denkt

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz hat (§19 UStG). Für Gebrauchtwagenhändler zählt dabei der volle Verkaufspreis, nicht die Marge; das hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden. Schon drei oder vier Fahrzeuge im Jahr können die Grenze sprengen.

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Welche Grenzen gelten seit 2025?

Ihr Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten (§19 Absatz 1 UStG). Dann sind Ihre Umsätze steuerfrei, und Sie weisen keine Umsatzsteuer aus.

Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 Euro, endet die Regelung nicht erst im nächsten Jahr. Schon der Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, ist steuerpflichtig.

Zählt beim Gebrauchtwagen die Marge oder der Verkaufspreis?

Der Verkaufspreis. Ein Gebrauchtwagenhändler hatte argumentiert, bei der Differenzbesteuerung dürfe nur die Marge in die Grenze einfließen. Der Europäische Gerichtshof hat das am 29. Juli 2019 abgelehnt (Rechtssache C-388/18): Maßgeblich sind alle Beträge, die der Händler ohne Umsatzsteuer erhält. Der Bundesfinanzhof ist dem gefolgt.

Ein Beispiel: Sie verkaufen drei Fahrzeuge für je 9.000 Euro. Ihre Marge ist vielleicht 4.500 Euro, Ihr Umsatz für die Kleinunternehmergrenze aber 27.000 Euro. Damit liegen Sie im Folgejahr über 25.000 Euro und sind nicht mehr Kleinunternehmer.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Autohandel?

Selten. Der Vorteil wäre, dass Sie keine Umsatzsteuer abführen. Bei der Differenzbesteuerung zahlen Sie ohnehin nur 19/119 der Marge, bei 1.500 Euro Marge also rund 240 Euro je Fahrzeug.

Dem stehen Nachteile gegenüber: Sie dürfen keine Vorsteuer aus Werkstattrechnungen, Teilen und Aufbereitung ziehen, und an Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug verkaufen Sie schlechter. Wer den Handel ernsthaft aufbauen will, ist mit der Regelbesteuerung und §25a fast immer besser bedient.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt (§19 Absatz 3 UStG). Der Verzicht bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheiden Sie das schon bei der Gründung.

Und wenn ich von einem Kleinunternehmer ankaufe?

Dann können Sie das Fahrzeug mit Differenzbesteuerung weiterverkaufen, wie beim Ankauf von Privat. Der Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus, Sie haben also keine Vorsteuer gezogen. Lassen Sie sich das im Ankaufsvertrag oder auf seiner Rechnung bestätigen. wagenpuls schlägt für die Einkaufsart Kleinunternehmer den Steuerfall §25a vor.

Für Ihren eigenen Betrieb ist wagenpuls auf umsatzsteuerpflichtige Händler ausgelegt. Eine Einstellung als Kleinunternehmer gibt es bisher nicht.

Häufige Fragen

Wie viele Autos kann ich als Kleinunternehmer verkaufen?
Das hängt nur vom Umsatz ab, nicht von der Zahl. Bei Fahrzeugen für je 8.000 Euro liegen Sie nach drei Verkäufen bei 24.000 Euro und damit knapp unter der Vorjahresgrenze von 25.000 Euro.
Kann ich als Kleinunternehmer die Differenzbesteuerung anwenden?
Nein, das schließt sich aus. Als Kleinunternehmer sind Ihre Verkäufe steuerfrei, eine Marge wird gar nicht besteuert. Die Differenzbesteuerung kommt erst ins Spiel, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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