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Rotes Kennzeichen für Autohändler: Voraussetzungen, Antrag, Pflichten
Das rote Kennzeichen mit der Nummer 06 teilt die Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern zu (§41 FZV). Es gilt nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Jede Fahrt muss vorher aufgezeichnet werden, und die Aufzeichnungen bewahren Sie ein Jahr auf.
Wofür darf ich das rote Kennzeichen nutzen?
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist (§41 Absatz 1 FZV). Dazu kommen die notwendigen Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer solchen Fahrt und die Fahrt zur Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs.
Nicht erlaubt sind private Fahrten, das Verleihen an Kunden als Ersatzwagen oder das dauerhafte Bewegen eines Fahrzeugs, das eigentlich zugelassen werden müsste. Genau das prüft die Behörde, wenn sie die Aufzeichnungen sehen will.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Kraftfahrzeughändler (§41 Absatz 2 FZV). Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen Ihres Bezirks und einer Nummer, die mit 06 beginnt, daher der Name.
Die Zuteilung steht im Ermessen der Behörde. Üblich ist, dass sie die Gewerbeanmeldung, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und die Versicherungsbestätigung sehen will, manche Behörden auch einen Nachweis, dass Sie regelmäßig solche Fahrten haben. Was Ihre Zulassungsstelle genau verlangt und was es kostet, steht auf ihrer Seite oder im Gespräch dort.
Welche Versicherung brauche ich?
Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das rote Kennzeichen (§41 Absatz 1 Nummer 1 FZV). Die Versicherer bieten dafür eigene Tarife für den Handel an, oft mit Kasko für die gefahrenen Fahrzeuge. Ohne Nachweis wird kein Kennzeichen zugeteilt.
Was muss ich vor jeder Fahrt aufschreiben?
Für jedes Fahrzeug, das mit dem roten Kennzeichen fährt, füllen Sie vor der ersten Fahrt eine eigene Seite im Fahrzeugscheinheft aus, vollständig und in dauerhafter Schrift. Das Heft fährt bei jeder Fahrt mit.
Zusätzlich führen Sie fortlaufende Aufzeichnungen über jede Fahrt (§41 Absatz 3 FZV). Sie werden vor Fahrtantritt angelegt, Ende und Strecke dürfen unverzüglich nach der Fahrt nachgetragen werden.
- das verwendete rote Kennzeichen
- Datum, Beginn und Ende der Fahrt
- Fahrer mit Anschrift
- Fahrzeugklasse und Hersteller
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Fahrtstrecke
Wie lange bewahre ich die Aufzeichnungen auf?
Ein Jahr nach Erstellung, und Sie händigen sie den zuständigen Stellen auf Verlangen jederzeit aus (§41 Absatz 3 FZV). Läuft die Zuteilung ab, brauchen Sie das Kennzeichen nicht mehr oder verlegen Sie Ihren Sitz in einen anderen Bezirk, geben Sie Schild und Heft unverzüglich bei der Zulassungsbehörde zur Entwertung ab.
Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen nach §42 FZV gilt für ein bestimmtes Fahrzeug und höchstens fünf Tage, und das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung. Es passt für die gelegentliche Überführung.
Wer regelmäßig Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen macht, fährt mit dem roten Kennzeichen günstiger und einfacher, weil es an wechselnden Fahrzeugen verwendet werden darf.
Wie wagenpuls die Probefahrt festhält
Zu jeder Probefahrt legt wagenpuls eine Probefahrtvereinbarung an: Fahrzeug, Fahrer mit Anschrift und Führerscheinnummer, Beginn und Ende. Damit haben Sie einen Teil der Aufzeichnung schon schriftlich und mit Unterschrift.
Kennzeichen und Fahrtstrecke führt die Software bisher nicht. Die gehören weiter ins Fahrzeugscheinheft und in Ihre Aufzeichnung nach §41 FZV.
Häufige Fragen
- Darf ein Kunde allein mit dem roten Kennzeichen Probe fahren?
- Ja, eine Probefahrt eines Kaufinteressenten ist genau ein solcher Zweck. Er wird als Fahrer mit Anschrift aufgezeichnet. Halten Sie Führerschein und Haftung in einer Probefahrtvereinbarung fest.
- Was passiert, wenn ich das rote Kennzeichen falsch nutze?
- Die Fahrt ist dann nicht von der Zulassungsfreiheit gedeckt, und die Behörde kann das Kennzeichen wegen fehlender Zuverlässigkeit wieder entziehen. Fehlende oder nachträglich geschönte Aufzeichnungen sind der häufigste Anlass.
- Brauche ich das rote Kennzeichen für ein zugelassenes Fahrzeug?
- Nein. Ein zugelassenes Fahrzeug fährt mit seinem eigenen Kennzeichen. Das rote Kennzeichen ist für Fahrzeuge da, die abgemeldet oder noch nie zugelassen sind.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.