Gründung und Gewerbe
Autohandel anmelden, rotes Kennzeichen, Kleinunternehmer
Autohandel gründen: was Sie für einen Gebrauchtwagenhandel brauchen
Den Gebrauchtwagenhandel melden Sie vor dem ersten Ankauf beim Gewerbeamt an. Er ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach §38 GewO: Sie beantragen selbst ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, und das Amt prüft damit Ihre Zuverlässigkeit. Eine Ausbildung oder Erlaubnis brauchen Sie nicht.
Rotes Kennzeichen für Autohändler: Voraussetzungen, Antrag, Pflichten
Das rote Kennzeichen mit der Nummer 06 teilt die Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern zu (§41 FZV). Es gilt nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Jede Fahrt muss vorher aufgezeichnet werden, und die Aufzeichnungen bewahren Sie ein Jahr auf.
Ab wann ist man Autohändler? Wie viele Autos Sie privat verkaufen dürfen
Eine feste Zahl gibt es nicht. Gewerblich handeln Sie, sobald Sie Fahrzeuge kaufen, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, und das wiederholt tun wollen. Dann brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, der Gewinn ist steuerpflichtig, und Ihre Käufer haben gegen Sie die Rechte wie gegen einen Händler.
Kleinunternehmer im Autohandel: warum die Grenze schneller erreicht ist, als man denkt
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz hat (§19 UStG). Für Gebrauchtwagenhändler zählt dabei der volle Verkaufspreis, nicht die Marge; das hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden. Schon drei oder vier Fahrzeuge im Jahr können die Grenze sprengen.