Kalkulation und Steuer
Marge, Differenzbesteuerung, Preisuntergrenze
Differenzbesteuerung nach §25a UStG beim Gebrauchtwagen
Bei der Differenzbesteuerung zahlen Sie Umsatzsteuer nur auf die Marge, also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, und nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Die Steuer beträgt 19/119 der Marge. Ihre Aufbereitungskosten senken diese Marge nicht.
Marge und Rohertrag beim Gebrauchtwagen richtig berechnen
Die Marge ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Der Rohertrag ist das, was nach Umsatzsteuer und Aufbereitungskosten übrig bleibt. Nur der Rohertrag sagt, ob ein Fahrzeug Geld gebracht hat.
Preisuntergrenze berechnen: ab wann verdienen Sie nichts mehr
Die Preisuntergrenze ist der Verkaufspreis, bei dem der Rohertrag genau null ist. Bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug liegt sie beim Einkaufspreis zuzüglich der Nettokosten mal 1,19.
Fahrzeug ins Ausland verkaufen: Gelangensbestätigung, Ausfuhr und Steuerfreiheit
Eine Lieferung in ein anderes EU-Land ist nach §4 Nummer 1b in Verbindung mit §6a UStG steuerfrei, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. hat und Sie eine Gelangensbestätigung bekommen. Eine Ausfuhr in ein Drittland ist nach §4 Nummer 1a in Verbindung mit §6 UStG steuerfrei, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne Nachweis wird die Steuer fällig.
Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung: welche gilt für welches Fahrzeug?
Das entscheidet der Einkauf. Kaufen Sie von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer oder einem Händler, der selbst nach §25a verkauft, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden. Steht auf der Einkaufsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, ziehen Sie diese als Vorsteuer und verkaufen regelbesteuert.