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Fahrzeug ins Ausland verkaufen: Gelangensbestätigung, Ausfuhr und Steuerfreiheit

Eine Lieferung in ein anderes EU-Land ist nach §4 Nummer 1b in Verbindung mit §6a UStG steuerfrei, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. hat und Sie eine Gelangensbestätigung bekommen. Eine Ausfuhr in ein Drittland ist nach §4 Nummer 1a in Verbindung mit §6 UStG steuerfrei, wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne Nachweis wird die Steuer fällig.

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Die zwei Fälle auseinanderhalten

Geht das Fahrzeug in ein anderes EU-Land an einen Unternehmer, ist das eine innergemeinschaftliche Lieferung. Geht es in ein Land außerhalb der EU, ist es eine Ausfuhrlieferung. Beide sind steuerfrei, aber die Nachweise unterscheiden sich.

An eine Privatperson im EU-Ausland verkaufen Sie dagegen ganz normal mit deutscher Umsatzsteuer oder nach §25a. Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr.

Was Sie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung brauchen

Zwei Dinge, und beide müssen zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen, nicht erst bei der Betriebsprüfung.

  • Eine gültige USt-IdNr. des Erwerbers, qualifiziert bestätigt vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Eine Gelangensbestätigung, also den Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich in das andere EU-Land gelangt ist
  • Die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung

Warum VIES nicht genügt

Die europäische Abfrage über VIES sagt Ihnen, ob es eine Nummer gibt. Sie ist kostenlos und sofort verfügbar und fängt einen Tippfehler ab, bevor Sie einen Vertrag darauf bauen.

Für den Nachweis nach §18e UStG genügt sie aber nicht. Dafür brauchen Sie die qualifizierte Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern, bei der zusätzlich Firmenname und Anschrift abgeglichen werden. Das Amt schreibt ausdrücklich, dass der Nachweis über den empfangenen Datensatz zu führen ist.

wagenpuls fragt deshalb beim Bundeszentralamt an und legt dessen Antwort im Original ab, mit Prüfsumme. Ein Vermerk geprüft am reicht dem Finanzamt nicht.

Die Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer

Solange der Nachweis fehlt, tragen Sie das Risiko. Üblich ist deshalb, den Betrag der Umsatzsteuer bis zum Eingang des Nachweises als Sicherheit einzubehalten und ihn danach zu erstatten.

Der mitgelieferte Vertragstext für Export und innergemeinschaftliche Lieferung sieht das vor. Sie können ihn in den Einstellungen unter Textbausteine an Ihre Handhabung anpassen.

Häufige Fragen

Kann ich ein Fahrzeug nach §25a steuerfrei ins EU-Ausland liefern?
Nein. Die Differenzbesteuerung und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen schließen sich aus. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.
Was passiert, wenn die Gelangensbestätigung nie kommt?
Dann entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend und die Umsatzsteuer wird fällig. Deshalb ist es üblich, den Betrag bis zum Eingang des Nachweises einzubehalten.
Muss ich die USt-IdNr. bei jedem Geschäft neu prüfen?
Ja. Eine Nummer kann jederzeit ungültig werden. Die Bestätigung muss zeitnah zum Umsatz vorliegen, eine Prüfung von vor einem Jahr trägt nicht.

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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