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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt prüfen
Vor einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung müssen Sie die USt-IdNr. des Abnehmers bestätigen lassen. wagenpuls fragt dafür das qualifizierte Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern ab und legt das Ergebnis mit Prüfsumme als Nachweis ab.
In wagenpuls: Kundenakte, Knopf Prüfen. Kunden im Rundgang ansehen
Wann Sie prüfen müssen
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur steuerfrei, wenn der Abnehmer eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet und Sie das nachweisen können. Die Nummer im Vertrag stehen zu haben genügt nicht.
Der Nachweis ist die Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern. Prüfen Sie vor der Lieferung, nicht danach: Stellt sich die Nummer als ungültig heraus, während das Fahrzeug schon unterwegs ist, schulden Sie die Umsatzsteuer.
Einfach oder qualifiziert
Die einfache Abfrage sagt nur, ob die Nummer gültig ist. Die qualifizierte prüft zusätzlich, ob Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße zu dieser Nummer passen.
Für den Nachweis zählt die qualifizierte Abfrage. wagenpuls schickt deshalb immer die Adressdaten mit, sofern sie beim Kunden hinterlegt sind, und meldet je Feld zurück, ob es übereinstimmt.
Wann geprüft wird
Beim Anlegen eines Kunden mit USt-IdNr. läuft die Abfrage von selbst, ohne dass Sie daran denken müssen.
Zusätzlich gibt es in der Kundenakte den Knopf Prüfen, denn eine Bestätigung altert. Vor einer Lieferung an einen Kunden, den Sie seit einem Jahr nicht beliefert haben, prüfen Sie erneut.
Was der Nachweis enthält
Zu jeder Abfrage werden Zeitpunkt, abgefragte Nummer, Ihre eigene Nummer, das Ergebnis, der amtliche Meldungstext und die vollständige Antwort des Amtes gespeichert.
Über die Antwort wird eine Prüfsumme nach SHA-256 gebildet. Sie belegt, dass der abgelegte Nachweis derselbe ist, den das Amt geliefert hat.
Wenn die Abfrage nicht läuft
Die Software sagt in jedem Fall, woran es liegt, und nicht nur, dass es nicht ging.
- Beim Kunden ist keine USt-IdNr. hinterlegt: nachtragen und erneut prüfen
- Die Nummer hat nicht das Format des angegebenen Landes: Tippfehler, meist vertauschte Zeichen
- Die abgefragte Nummer ist eine deutsche: Das Bestätigungsverfahren gilt nur für ausländische Nummern, eine deutsche prüft das Finanzamt
- Ihre eigene USt-IdNr. fehlt in den Einstellungen: Ohne sie nimmt das Amt keine Abfrage an, die Meldung führt Sie direkt dorthin
- Das Amt ist nicht erreichbar: Die Schnittstelle ist werktags rund um die Uhr verfügbar, aber nicht immer. In diesem Fall wird auf die Datenbank der Europäischen Kommission ausgewichen, allerdings nur für die einfache Prüfung
Häufige Fragen
- Muss ich vor jeder Lieferung erneut prüfen?
- Bei laufenden Geschäftsbeziehungen empfiehlt die Finanzverwaltung eine regelmäßige Wiederholung. wagenpuls zeigt in der Kundenakte, wie alt die letzte Bestätigung ist.
- Was bedeutet es, wenn Name und Adresse nicht übereinstimmen?
- Die Nummer kann gültig und der Rest trotzdem falsch geschrieben sein. Gleichen Sie die Schreibweise mit den Unterlagen des Kunden ab. Bleibt es dabei, sollten Sie die Steuerfreiheit nicht in Anspruch nehmen.
- Was ist mit einer Ausfuhr in ein Drittland?
- Dort gibt es keine USt-IdNr. Der Nachweis läuft über den Ausfuhrnachweis der Zollverwaltung. Die Prüfung entfällt.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.