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Ankaufvertrag: was hineingehört, wenn Sie von einer Privatperson kaufen

Der Ankaufsvertrag hält fest, was Sie kaufen, von wem und zu welchem Preis. Beim Ankauf von einer Privatperson gehören zusätzlich die Ausweisdaten des Verkäufers und seine Versicherung über die Eigentumsverhältnisse hinein.

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Warum die Ausweisdaten

Sie kaufen ein Fahrzeug von jemandem, den Sie nicht kennen. Stellt sich später heraus, dass es ihm nicht gehörte, hängt Ihre Position daran, ob Sie gutgläubig waren und das belegen können.

Zu diesem Nachweis gehört, dass Sie sich den Ausweis haben zeigen lassen und die Angaben festgehalten haben. Die Software erfasst Art, Nummer und ausstellende Behörde.

Die Versicherung des Verkäufers

Im Vertrag versichert der Verkäufer, dass das Fahrzeug ihm gehört, frei von Rechten Dritter ist und nicht unter Eigentumsvorbehalt einer Bank steht.

Der zweite Punkt betrifft den Tachostand: Der Verkäufer bestätigt, dass ihm keine Manipulation bekannt ist. Beides sind Standardklauseln und stehen in den mitgelieferten Texten.

Was Sie sich zusätzlich aushändigen lassen

Zulassungsbescheinigung Teil II ist der wichtigste Punkt. Ohne sie können Sie das Fahrzeug nicht weiterverkaufen, und wer sie nicht dabeihat, sollte einen sehr guten Grund nennen können.

Dazu Teil I, alle Schlüssel, Serviceheft und, falls vorhanden, die CoC-Papiere. Alles wird im Vertrag abgehakt, auch das Fehlende.

Häufige Fragen

Darf ich die Ausweisnummer überhaupt speichern?
Zur Abwicklung des Kaufvertrags und für den Nachweis des gutgläubigen Erwerbs ja. Eine Kopie des Ausweises anzufertigen ist dagegen nur eingeschränkt zulässig. Die Software erfasst deshalb die Daten und nicht das Bild.
Was ist mit dem Ankauf von einem anderen Händler?
Dann liegt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder ein Hinweis auf §25a vor. Diese Rechnung ist Ihr Beleg, und die Ausweisdaten entfallen. Der Steuerfall des Fahrzeugs richtet sich danach, was auf der Rechnung steht.

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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