Anleitung · Ankauf · Stand
Eine Ankaufsanfrage bewerten
Zu jeder Anfrage rechnen Sie rückwärts: vom erzielbaren Verkaufspreis über Aufbereitung, Standkosten und Steuer zu dem Betrag, den Sie bieten können. Die Software zeigt diesen Betrag, bevor Sie mit dem Verkäufer sprechen.
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Rückwärts rechnen statt schätzen
Ein Angebot aus dem Bauch heraus geht gut, solange die Preise steigen. Sobald sie das nicht tun, verlieren Sie an genau den Fahrzeugen Geld, bei denen Sie sich am sichersten waren.
Deshalb beginnt jede Bewertung beim Verkaufspreis, den Sie für realistisch halten. Davon abgezogen werden Aufbereitung, erwartete Reparaturen, eine Pauschale für Inserat und Standkosten und, bei Differenzbesteuerung, die Umsatzsteuer aus der Marge. Was übrig bleibt, ist die Obergrenze Ihres Gebots.
Marge, Abschlag und Kosten einmal hinterlegen
Was bei fast jedem Fahrzeug anfällt, tragen Sie einmal unter Einstellungen, Ankauf und Kalkulation ein: Zielmarge, Aufbereitung, Reparaturen, Transport, Gewährleistung und Garantie, Inserat und Standkosten und eine weitere Kostenart mit eigener Bezeichnung, etwa Zulassung. Jede neue Anfrage startet mit diesen Werten. Im Rechner passen Sie sie für das einzelne Fahrzeug an, und was Sie dort einmal eingetragen haben, bleibt an der Anfrage stehen.
Dazu kommt auf Wunsch ein Abschlag. Mit 20 Prozent schlägt der Rechner grundsätzlich 20 Prozent unter dem errechneten Höchstpreis vor. Der Abschlag steht als eigene Zeile im Rechenweg, damit klar ist, woher der Vorschlag kommt, und der Höchstpreis bleibt darüber sichtbar. Das ist Ihr Spielraum in der Verhandlung.
Unter derselben Einstellung stehen die kalkulatorischen Standkosten je Tag, mit denen die Kalkulation am Fahrzeug die Standtage bewertet.
Was in die Anfrage gehört
Je weniger Sie erfassen, desto ungenauer wird die Rechnung. Vier Angaben tragen den größten Teil.
- Fahrgestellnummer, denn daraus ergibt sich das Modell zweifelsfrei
- Kilometerstand und Erstzulassung
- Bekannte Mängel, so ehrlich wie möglich geschätzt
- Ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, denn das entscheidet über den Steuerfall
Privat oder gewerblich angekauft
Kaufen Sie von einer Privatperson, gibt es keine Vorsteuer, und beim Verkauf greift üblicherweise die Differenzbesteuerung nach §25a UStG.
Kaufen Sie von einem Unternehmer mit ausgewiesener Umsatzsteuer, ziehen Sie diese als Vorsteuer, und der spätere Verkauf ist regelbesteuert.
Die Software setzt den Steuerfall aus dieser Angabe und rechnet ab da entsprechend. Wird sie später geändert, ändert sich die gesamte Kalkulation des Fahrzeugs.
Vom Angebot zum Fahrzeug
Nimmt der Verkäufer an, wird aus der Anfrage ein Fahrzeug im Bestand. Alles Erfasste wandert mit, nichts wird zweimal getippt.
Lehnt er ab, bleibt die Anfrage mit dem Grund stehen. Nach einem halben Jahr sehen Sie in den Auswertungen, an welchen Fahrzeugklassen Sie regelmäßig zu niedrig liegen.
Häufige Fragen
- Woher kommt der erzielbare Verkaufspreis?
- Den tragen Sie selbst ein: den Preis, den vergleichbare Fahrzeuge bei Ihnen tatsächlich gebracht haben, oder den Preis vergleichbarer Inserate an den Börsen. Eine Schnellbewertung mit Marktpreis aus den Börsen kommt in Kürze. Unter Einstellungen, Pakete und Module lassen Sie sich mit Benachrichtigen per Mail Bescheid geben, sobald sie startet.
- Kann ich grundsätzlich weniger bieten, als der Rechner höchstens erlaubt?
- Ja. Unter Einstellungen, Ankauf und Kalkulation tragen Sie einen Abschlag ein, etwa 20 Prozent. Der Rechner zeigt dann den Höchstpreis, darunter Ihren Abschlag und als Ergebnis den vorgeschlagenen Ankaufspreis. Angebot und Ankauf übernehmen diesen Vorschlag. Für ein einzelnes Fahrzeug ändern Sie den Abschlag direkt im Rechner.
- Kann ich dem Kunden das Angebot direkt schicken?
- Ja, als PDF per Mail aus dem Vorgang heraus. Das Angebot enthält Fahrzeugdaten, Betrag und die Frist, bis zu der es gilt.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.