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Inzahlungnahme beim Gebrauchtwagenverkauf: Bewertung, Vertrag, Umsatzsteuer
Bei einer Inzahlungnahme nehmen Sie das Altfahrzeug des Kunden an und verrechnen seinen Wert mit dem Kaufpreis. Umsatzsteuerlich ist das ein Tausch mit Baraufgabe: Zum Entgelt gehören die Zuzahlung und der vereinbarte Wert des Altfahrzeugs. Einen verdeckten Preisnachlass gibt es seit 2022 nicht mehr, und das Altfahrzeug ist ein eigener Ankauf, von privat meist für die Differenzbesteuerung.
Zwei Geschäfte in einem
Eine Inzahlungnahme besteht aus einem Verkauf und einem Ankauf. Sie verkaufen dem Kunden ein Fahrzeug, und Sie kaufen ihm sein Altfahrzeug ab. Statt Geld hin und her zu überweisen, wird verrechnet: Der Kunde zahlt nur noch die Differenz.
Beide Geschäfte brauchen ihre eigenen Belege. Für das Altfahrzeug ist das ein Ankaufsvertrag mit Zustand und Vorschäden, für Ihr Fahrzeug der Kaufvertrag. Im Kaufvertrag steht, welcher Betrag für das Altfahrzeug angerechnet wird.
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
Umsatzsteuerlich ist es ein Tausch mit Baraufgabe. Das Entgelt für Ihr Fahrzeug besteht aus der Zuzahlung des Kunden und dem Wert des Altfahrzeugs. Seit dem 1. Januar 2022 ist dieser Wert nach Abschnitt 10.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses der subjektive Wert: der vereinbarte Verkaufspreis abzüglich der Zuzahlung.
Ein Beispiel: Sie verkaufen ein Fahrzeug für 15.000 Euro, rechnen den Altwagen mit 4.000 Euro an, der Kunde zahlt 11.000 Euro zu. Das Entgelt ist 15.000 Euro, der Wert des Altwagens 4.000 Euro, gleich ob er am Markt mehr oder weniger bringt.
Gibt es den verdeckten Preisnachlass noch?
Nein. Früher prüfte die Finanzverwaltung, ob der Händler den Altwagen über seinem gemeinen Wert angerechnet hatte, und behandelte den Überpreis als versteckten Rabatt. Mit der Umstellung auf den subjektiven Wert ist diese Rechnung entfallen. Für Tauschgeschäfte vor 2022 durfte noch nach der alten Regel verfahren werden.
Wie geht es mit dem Altfahrzeug weiter?
Es ist ein Ankauf wie jeder andere. Kaufen Sie von einer Privatperson, verkaufen Sie es später mit Differenzbesteuerung; Einkaufspreis ist der angerechnete Betrag. Kommt das Altfahrzeug von einer Firma mit ausgewiesener Umsatzsteuer, ziehen Sie die Vorsteuer und verkaufen es regelbesteuert, siehe Differenz- oder Regelbesteuerung.
Den Anrechnungsbetrag sollten Sie deshalb wie einen echten Ankaufspreis kalkulieren. Ein großzügiger Betrag hilft beim Verkauf, fehlt Ihnen aber später als Marge, siehe Ankaufsanfrage bewerten.
Was in den Vertrag gehört
Die Inzahlungnahme steht im Kaufvertrag Ihres Fahrzeugs, das Altfahrzeug zusätzlich im eigenen Ankaufsvertrag.
- Daten des Altfahrzeugs mit FIN und Kilometerstand
- der angerechnete Betrag und die verbleibende Zuzahlung
- Zustand und Vorschäden des Altfahrzeugs, wie der Kunde sie angibt
- wer das Altfahrzeug abmeldet und bis wann
- ob das Altfahrzeug noch finanziert ist und wer die Bank ablöst
Wie wagenpuls die Inzahlungnahme abbildet
In der Verkaufsabwicklung setzen Sie den Haken Inzahlungnahme und wählen ein Fahrzeug aus dem Bestand oder erfassen das Altfahrzeug mit Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand und Anrechnung, auf Wunsch mit der Ablöse einer Restfinanzierung. Daraus entsteht ein eigener Ankauf mit der Anrechnung als Einkaufspreis und §25a als Steuerfall; Leistung und Kraftstoff tragen Sie in der Akte nach. Steht am Fahrzeug schon ein anderer Einkaufspreis, warnt die Software, statt ihn zu überschreiben.
Ob die Inzahlungnahme auf Kaufvertrag und Rechnung steht, wählen Sie je Beleg. Im Kaufvertrag bekommt sie einen eigenen Abschnitt: das Altfahrzeug, die Anrechnung, der verbleibende Zahlbetrag und die Erklärungen des Käufers zu Eigentum, Schäden, Kilometerstand und Papieren. Im Entwurf des Kaufvertrags und im Rechnungsentwurf unter Finanzen lässt sie sich nachträglich aufnehmen, ändern oder herausnehmen.
Auf der Rechnung steht der volle Kaufpreis als Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und §25a-Hinweis rechnen von diesem Betrag. Darunter folgt die Anrechnung, nicht als Rabatt, sondern wie eine Zahlung, und der verbleibende Zahlbetrag. Beim Festschreiben bucht die Software die Anrechnung als Verrechnung; offener Betrag, Mahnung und GiroCode nennen danach nur den Rest. In der E-Rechnung steht sie als bereits erhaltener Betrag. Ein Storno hebt die Verrechnung mit einer Gegenbuchung auf.
Häufige Fragen
- Wer meldet das Altfahrzeug ab?
- Das vereinbaren Sie. Meist übernimmt der Händler die Abmeldung, weil er das Fahrzeug weiterverkaufen will. Halten Sie im Vertrag fest, wer es tut und bis wann.
- Was ist, wenn das Altfahrzeug noch finanziert ist?
- Dann liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II meist bei der Bank. Lassen Sie sich den Ablösebetrag geben und zahlen Sie ihn direkt an die Bank; nur der Rest wird mit dem Kaufpreis verrechnet.
- Zählt die Inzahlungnahme beim Geldwäschegesetz als Barzahlung?
- Nein. Bar ist nur Bargeld. Für die Grenze von 10.000 Euro zählen allein die bar gezahlten Beträge, siehe Bargeld beim Autokauf ab 2027.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.