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Vertragstexte anpassen und mehrere Varianten anlegen
Jeder Baustein eines Vertrags kann mehrere Varianten haben. Sie binden eine Variante an einen Steuerfall oder an die Art des Käufers, dann wird sie automatisch gewählt. Im Entwurf lässt sich die Wahl überschreiben.
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Warum mehrere Varianten
Ein Verkauf nach §25a braucht einen anderen Hinweis als eine innergemeinschaftliche Lieferung, und ein Händler einen anderen Text als ein Verbraucher. Ein einziger Text je Abschnitt zwingt dazu, jedes Mal von Hand nachzubessern.
Deshalb kann jeder Baustein beliebig viele Varianten haben. In den Einstellungen steht jede als eigener Kasten im Baustein, mit Namen, dem Satz, wann sie greift, und dem Hinweis mitgeliefert oder eigene. Jede darf an einen Steuerfall und an die Art des Käufers gebunden werden.
Wie die passende Variante gefunden wird
Eine Variante mit Bindung kommt nur infrage, wenn die Bindung zutrifft. Unter den übrigen gewinnt die genauere: Ein Text, der auf den Steuerfall gemünzt ist, schlägt einen allgemeinen. Passen zwei gleich gut, gilt die Standardvariante.
Passt keine Variante, wird nichts eingesetzt. Ein falscher Steuerhinweis im Vertrag ist schlimmer als gar keiner.
Was mitgeliefert wird
Für den Umsatzsteuerhinweis im Kaufvertrag sind vier Varianten hinterlegt, je eine für Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr. Bei §25a steht die nach §14a Absatz 6 UStG vorgeschriebene Angabe darin.
Sobald Sie in einem Baustein eine Variante ändern oder hinzufügen, gelten dort nur noch Ihre. Sonst stünden neben Ihren Texten weiter unsere, und niemand wüsste, welcher gilt. Die übrigen mitgelieferten Varianten übernimmt wagenpuls dabei als Ihre, damit etwa beim Umsatzsteuerhinweis kein Steuerfall ohne Text bleibt.
Die Sachmängelhaftung beim Verkauf an Verbraucher ist seit dem 13.10.2026 kein Textbaustein mehr. Ihr Wortlaut hängt davon ab, ob Sie die Verjährung verkürzen und bekannte Mängel aufführen, und eine Verkürzung im Fließtext wäre unwirksam. Siehe Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.
Häufige Fragen
- Ändern sich bereits erstellte Verträge, wenn ich einen Text anpasse?
- Nein. Bereits erzeugte Dokumente bleiben unverändert, auch signierte. Was Sie ändern, gilt für alles, was Sie danach erstellen.
- Kann ich zu den mitgelieferten Varianten zurück?
- Ja. Zurücksetzen am Baustein verwirft alle eigenen Varianten dieses Bausteins, danach gelten wieder die mitgelieferten.
- Wo lege ich ein ganz eigenes Schriftstück an, etwa eine Reservierungsvereinbarung?
- Unter Einstellungen, Vorlagen. Dort schreiben Sie den Text mit Platzhaltern und Feldern, die beim Ausfüllen abgefragt werden. Wie das geht, steht unter Vorlagen mit Feldern.
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.