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E-Rechnung im Autohandel: was seit 2025 gilt und was 2027 und 2028 kommt

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Versenden müssen sie ab 2027 alle mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 alle Unternehmen. wagenpuls erzeugt Rechnungen im Format ZUGFeRD, das die Daten in eine PDF-Datei einbettet.

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Was seit 2025 gilt

Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist die elektronische Rechnung seit dem 1. Januar 2025 der Regelfall. Empfangen können muss jedes Unternehmen seitdem, dafür gab es keine Übergangsfrist.

Für den Versand gelten gestaffelte Fristen: Bis Ende 2026 dürfen Papier und einfache PDF weiter verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden, kleinere dürfen bis Ende 2027 beim bisherigen Weg bleiben. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern.

Gegenüber Privatkunden ändert sich nichts. Der Verkauf eines Fahrzeugs an eine Privatperson bleibt beim üblichen PDF.

ZUGFeRD oder XRechnung

Beide erfüllen die Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine reine Datendatei, ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit eingebetteten Daten.

wagenpuls erzeugt ZUGFeRD, weil die Rechnung damit für Menschen lesbar bleibt. Ihr Kunde sieht eine gewohnte Rechnung, seine Buchhaltung liest die Daten heraus.

Was der Kunde dafür hinterlegen muss

Eine Adresse für den elektronischen Empfang, in der Regel eine E-Mail-Adresse. Öffentliche Auftraggeber verlangen zusätzlich eine Leitweg-Identifikationsnummer.

Fehlt die Angabe, weist die Software vor dem Versand darauf hin, statt die Rechnung stillschweigend als einfaches PDF zu schicken.

Differenzbesteuerung in der E-Rechnung

Der Steuerbefreiungsgrund wird als Schlüssel übertragen, für §25a ist das die Kennzeichnung der Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände. Der Steuerbetrag ist null, die Bemessungsgrundlage ist der volle Betrag.

Das ist die Stelle, an der viele Rechnungsprogramme falsch liegen, weil sie die Differenzbesteuerung wie eine normale Steuerbefreiung behandeln.

Häufige Fragen

Muss ich E-Rechnungen archivieren?
Ja, im Originalformat und unveränderbar. Ein Ausdruck genügt nicht. Die Software legt die Datei ab und schreibt sie fest.
Was, wenn mein Kunde keine E-Rechnung will?
Während der Übergangsfrist ist die Zustimmung des Empfängers für andere Formate maßgeblich. Danach entfällt die Wahl bei inländischen Geschäftskunden.

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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