Ratgeber · Werkstatt und Personal · Stand
Kostenvoranschlag in der Werkstatt: kostenpflichtig und wie weit darf er überschritten werden?
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos, eine Gebühr muss ausdrücklich vereinbart werden. Wird der Voranschlag wesentlich überschritten, muss die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren, und der Kunde darf kündigen. Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.
Darf die Werkstatt den Kostenvoranschlag berechnen?
Nur mit Vereinbarung. § 632 Abs. 3 BGB sagt: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Wer eine Gebühr nehmen will, vereinbart sie vorher ausdrücklich, am besten schriftlich auf dem Auftrag. Ein Satz versteckt in allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nach verbreiteter Ansicht nicht.
Wie weit darf die Rechnung darüber liegen?
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich. Zeigt sich, dass die Arbeit nicht ohne wesentliche Überschreitung möglich ist, muss die Werkstatt das dem Kunden unverzüglich anzeigen; der Kunde darf dann kündigen und zahlt die bis dahin geleistete Arbeit (§ 650 BGB).
Was wesentlich ist, legt das Gesetz nicht fest. Genannt werden oft 15 bis 20 Prozent, entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls. Wer die Anzeige versäumt, riskiert Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten.
Was gehört in den Auftrag?
Damit es später keinen Streit gibt, hält der Werkstattauftrag fest:
- was der Kunde schildert und was gemacht werden soll
- den Kostenvoranschlag mit Arbeiten und Teilen, und ob er etwas kostet
- bis wann das Fahrzeug fertig sein soll und den Kilometerstand bei Annahme
- wann und wie der Kunde über Mehrkosten informiert wurde
Wie hilft wagenpuls dabei?
Im Werkstattauftrag stehen Kundenwunsch, Befund, Kilometerstand und alle Positionen mit Summen. Den Kunden erreichen Sie aus der Kundenakte per Mail, WhatsApp oder SMS, und die interne Notiz hält fest, wann Sie Mehrkosten angekündigt haben. Siehe Werkstattauftrag anlegen.
Häufige Fragen
- Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
- In der Regel nicht. Verbindlich wird er nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist, dann gilt er als Festpreis. Sonst darf die Werkstatt abweichen, muss eine wesentliche Überschreitung aber unverzüglich anzeigen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.