Ratgeber · Werkstatt und Personal · Stand
Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz: 30 und 45 Minuten
Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden und muss im Voraus feststehen. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
Wie lang muss die Pause sein?
Maßgeblich ist die Arbeitszeit des Tages ohne Pausen.
- bis sechs Stunden: keine Pause vorgeschrieben
- mehr als sechs bis neun Stunden: mindestens 30 Minuten
- mehr als neun Stunden: mindestens 45 Minuten
Darf man die Pause teilen?
Ja, in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. Eine Kaffeepause von zehn Minuten zählt nicht. In wagenpuls zählen Lücken von mindestens 15 Minuten zwischen zwei Stempeln als Pause.
Wie hilft die Stempeluhr?
Beim Gehen schlägt die Stempeluhr die Pause vor, die nach der Anwesenheit des Tages gesetzlich nötig ist, abzüglich der schon eingetragenen. Wer 6 Stunden 20 Minuten da war, braucht 30 Minuten, auch wenn danach nur 5 Stunden 50 Minuten Arbeit übrig bleiben.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.