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Urlaubsanspruch berechnen: anteilig, Übertrag und Krankheit im Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen, also 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Wer im Lauf des Jahres eintritt, bekommt vor erfüllter Wartezeit ein Zwölftel je vollem Monat. Resturlaub verfällt grundsätzlich zum 31. März des Folgejahres, Krankheit während des Urlaubs zählt mit ärztlichem Attest nicht als Urlaub.

Wie viel Urlaub steht gesetzlich zu?

Das Bundesurlaubsgesetz nennt 24 Werktage im Jahr und zählt dabei sechs Werktage je Woche. Bei fünf Arbeitstagen sind das 20 Urlaubstage, bei vier Arbeitstagen 16. Arbeitsvertrag oder Tarif dürfen mehr gewähren, nicht weniger.

In wagenpuls tragen Sie je Mitarbeiter die Urlaubstage im Jahr und die Arbeitstage per Klick ein. Gezählt wird ein Urlaub nur an den Tagen, an denen der Mitarbeiter sonst arbeiten würde.

Wie rechnet man anteiligen Urlaub?

Ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat steht zu, wenn jemand im Lauf des Jahres eintritt und die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr erfüllt, oder wenn er vor erfüllter Wartezeit oder in der ersten Jahreshälfte ausscheidet. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.

Beispiel: Eintritt am 1. August bei 30 Tagen Jahresurlaub. Fünf volle Monate ergeben 30 geteilt durch 12 mal 5, also 12,5 und aufgerundet 13 Tage.

Scheidet jemand nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, steht ihm der volle gesetzliche Urlaub zu. wagenpuls rechnet bei Eintritt und Austritt immer anteilig; in diesem Fall tragen Sie den Anspruch im Urlaubskonto des Jahres von Hand ein.

Wann verfällt Resturlaub?

Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Übertragen wird er nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen und muss dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden. Nach der Rechtsprechung verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Das Urlaubskonto in wagenpuls schlägt den Rest des Vorjahres als Übertrag vor. Ob er gilt, entscheiden Sie; automatisch verfällt nichts.

Was gilt bei Krankheit im Urlaub?

Erkrankt ein Mitarbeiter während des Urlaubs und weist das durch ärztliches Zeugnis nach, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. In wagenpuls kürzen Sie dafür den Urlaub und tragen die Krankheit ein; überlappen beide, weist die Software darauf hin.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage hat ein Mitarbeiter mit Fünftagewoche mindestens?
Mindestens 20 Arbeitstage im Jahr. Das Gesetz nennt 24 Werktage, gerechnet auf sechs Werktage je Woche.
Zählt Sonderurlaub auf den Jahresurlaub?
Nein. Sonderurlaub für Anlässe wie Hochzeit, Geburt oder einen Todesfall ist eine bezahlte Freistellung und wird in wagenpuls getrennt vom Urlaubskonto gezählt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.

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