Ratgeber · Werkstatt und Personal · Stand
Arbeitszeiterfassung: Pflicht für Autohaus und Werkstatt?
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen, unabhängig von der Betriebsgröße. Wie erfasst wird, schreibt das Gesetz bisher nicht vor; eine Pflicht zur elektronischen Erfassung ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Woher kommt die Pflicht?
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat daraus 2022 abgeleitet, dass diese Pflicht in Deutschland schon gilt, und zwar aus dem Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss für eine geeignete Organisation sorgen, und dazu gehört ein System, mit dem Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst werden.
Eine Ausnahme für kleine Betriebe kennt der Beschluss nicht. Auch eine Werkstatt mit zwei Mechanikern und ein Autohaus mit einer Bürokraft sind betroffen.
Muss es elektronisch sein?
Bisher nicht. Ein Stundenzettel auf Papier, eine Tabelle oder eine App erfüllen die Pflicht, wenn Beginn, Ende und Pausen vollständig und zeitnah festgehalten werden. Die Bundesregierung plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, die eine elektronische Erfassung vorschreiben soll, mit Erleichterungen für kleine Betriebe. Verabschiedet ist sie zum Stand dieses Artikels nicht; maßgeblich ist bis dahin der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.
Was galt schon vorher?
Unabhängig vom Beschluss bestehen ältere Aufzeichnungspflichten, die oft übersehen werden:
- Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag ist aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
- Für Minijobber und in einigen Branchen sind Beginn, Ende und Dauer spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG)
Wie setzt man das im Betrieb einfach um?
Am wenigsten Aufwand macht eine Erfassung, die beim Arbeiten nebenbei passiert. In wagenpuls stempeln Mitarbeiter oben in der Kopfleiste mit einem Klick ein und aus und tragen die Pause dort ein. Für die Lohnabrechnung gibt es je Monat Soll, Ist und Saldo mit Export, die Aufzeichnungen bleiben gespeichert. Mehr unter Arbeitszeit erfassen mit der Stempeluhr.
Häufige Fragen
- Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Betriebe?
- Ja. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 macht keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Geplante Erleichterungen für kleine Betriebe betreffen die Form der Erfassung, nicht die Pflicht selbst.
- Reicht ein Stundenzettel auf Papier?
- Nach der heutigen Rechtslage ja, solange Beginn, Ende und Pausen vollständig und zeitnah notiert werden. Ob und ab wann eine elektronische Erfassung Pflicht wird, entscheidet der Gesetzgeber noch.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.