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Auto über das Gewerbe kaufen: was beim Gebrauchtwagen gilt
Ein Gewerbetreibender kann ein Auto über seinen Betrieb kaufen, auch vom Händler. Ob er die Mehrwertsteuer zurückbekommt, hängt am Steuerfall: Bei einem differenzbesteuerten Gebrauchtwagen steht keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung, also gibt es keinen Vorsteuerabzug. Fährt er das Auto auch privat, versteuert er das mit der 1-Prozent-Regel oder per Fahrtenbuch.
Kann ich als Gewerbetreibender ein Auto über die Firma kaufen?
Ja. Die Rechnung geht dann auf den Betrieb, mit Firmenname und Anschrift, und das Fahrzeug kann zum Betriebsvermögen gehören. Einen Gewerbeschein verlangt das Gesetz dafür nicht.
Viele Händler fragen trotzdem nach einem Nachweis, etwa der Gewerbeanmeldung oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Grund ist die Gewährleistung: Gegenüber einem Unternehmer darf der Händler sie ausschließen, gegenüber einem Verbraucher nicht (mehr dazu unter Gewährleistung beim Gebrauchtwagen).
Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?
Nur, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen ist. Das ist bei einem regelbesteuerten Fahrzeug der Fall, etwa einem früheren Firmen- oder Leasingwagen. Dann ziehen Sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, wenn Sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Die meisten Gebrauchtwagen beim freien Händler sind aber differenzbesteuert, weil er sie von privat gekauft hat. Auf deren Rechnung steht der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ und keine ausgewiesene Steuer (§14a Abs. 6 UStG). Einen Vorsteuerabzug gibt es dann nicht, auch nicht für einen Gewerbekunden.
Der Händler darf bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§25a Abs. 8 UStG). Dann weist er die volle Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis aus. Für den Händler ist das meist teurer, weil er die Steuer dann auf den ganzen Preis zahlt und nicht nur auf seine Marge. Ob sich das für beide Seiten rechnet, klären Sie vor dem Kauf. Wann welcher Fall gilt, steht unter Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung.
Gilt die Gewährleistung, wenn ich als Firma kaufe?
Kaufen Sie als Unternehmer, darf der Händler die Gewährleistung ausschließen oder verkürzen. Die Schutzvorschriften für Verbraucher gelten dann nicht. Auf einen Ausschluss kann er sich aber nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§444 BGB).
Wer als Unternehmer auftritt, um einen günstigeren Preis zu bekommen, das Auto aber privat kauft, verliert damit unter Umständen genau den Schutz, den er als Verbraucher hätte. Ob Sie als Unternehmer oder als Verbraucher kaufen, sollte deshalb ehrlich im Vertrag stehen.
Auto über das Gewerbe kaufen und privat nutzen: was gilt?
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, setzen Sie die private Nutzung je Monat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung an, zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Das gilt auch beim Gebrauchtwagen: Maßgeblich ist der Listenpreis des Neuwagens, nicht der Kaufpreis. Bei einem günstigen älteren Auto mit hohem Neupreis wird die 1-Prozent-Regel deshalb schnell teuer. Die Alternative ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, das die tatsächliche private Nutzung belegt. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten niedrigere Sätze.
Welche Variante sich lohnt, hängt von Ihrem Fall ab. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie kaufen.
Was der Händler auf die Rechnung schreibt
Name und Anschrift des Betriebs, Fahrzeug mit Fahrgestellnummer, Preis und Datum. Beim differenzbesteuerten Fahrzeug den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ und keine ausgewiesene Steuer, beim regelbesteuerten den Nettobetrag, den Steuersatz und die Umsatzsteuer. Liefert der Händler in ein anderes EU-Land, kommen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Seiten dazu.
In wagenpuls ergibt sich der Steuerfall aus dem Ankauf, und die Rechnung bekommt den passenden Hinweis von selbst. Ist der Käufer ein Unternehmen, steht das in der Kundenakte.
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Gewerbeschein, um ein Auto über die Firma zu kaufen?
- Gesetzlich nicht. Viele Händler wollen aber einen Nachweis sehen, dass Sie als Unternehmer kaufen, etwa die Gewerbeanmeldung oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil davon die Gewährleistung abhängt.
- Kann ich bei einem differenzbesteuerten Gebrauchtwagen die Mehrwertsteuer abziehen?
- Nein. Auf der Rechnung steht keine Umsatzsteuer, also gibt es nichts abzuziehen. Nur wenn der Händler auf die Differenzbesteuerung verzichtet und die Steuer ausweist, ist ein Vorsteuerabzug möglich.
- Gilt die 1-Prozent-Regel auch für einen Gebrauchtwagen?
- Ja. Angesetzt wird 1 Prozent des Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung je Monat, nicht des Kaufpreises. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Zuletzt fachlich geprüft am . Die Angaben sind sorgfältig zusammengetragen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt.